Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen.
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen.
Beide Satzungen können Sie auf unserer Homepage unterwww.erligheim.de/de/gemeinde-rathaus/rathaus-politik/ortsrechteinsehen.