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Feuerwehrzweckverband Ellbachtal

Bekanntgabe der Beschlüsse über die öffentlichen Verhandlungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 28.4.2026 1. Erweiterung des...

Bekanntgabe der Beschlüsse über die öffentlichen Verhandlungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 28.4.2026

1.

Erweiterung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal um die Aufgabe „kommunale Bauhofleistungen“; Satzungsbeschluss

FWZV-2/2026

  1. Grundsätzliches
    Die Gemeinden Ellhofen und Lehrensteinsfeld haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der zukünftigen Organisation ihrer Bauhöfe beschäftigt.
    Die Gemeinderäte haben in Ihrer Sitzung vom 26. März 2026 den Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Bauhof gefasst und der Erweiterung des bestehenden Zweckverbands Ellbachtal grundsätzlich zugestimmt.
    Ziel ist es, die bestehenden Bauhofstrukturen beider Gemeinden künftig gemeinsam im Zweckverband zu organisieren und dadurch Synergien zu nutzen sowie die Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern.
    Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Anpassung beziehungsweise Neufassung der Verbandssatzung erforderlich.
  2. Inhalt der Satzungsänderung
    Die vorliegende Neufassung der Verbandssatzung sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
    a) Erweiterung des Verbandszwecks um die Aufgabe „kommunale Bauhofleistungen“, insbesondere mit Straßenunterhaltung, Winterdienst, Grünflächenpflege und Weiteres.
    b) Schaffung der organisatorischen und rechtlichen Grundlage für die Übernahme des Bauhofpersonals, die Übertragung von Betriebsmitteln und Anlagegütern und die
    Durchführung des Bauhofbetriebs durch den Zweckverband.

    Die bestehenden Regelungen zum Feuerwehrwesen bleiben unverändert Bestandteil der Satzung.
  3. Finanzielle Grundsystematik
    Die Finanzierung des Zweckverbands erfolgt künftig über Umlagen der Mitgliedsgemeinden. Zwischen den Gemeinden wurde folgende Grundsystematik vereinbart:
    Laufender Betrieb:
    55 % Gemeinde Ellhofen
    45 % Gemeinde Lehrensteinsfeld
    Investitionen Gebäude (Feuerwehr und Bauhof):
    60 % Gemeinde Ellhofen
    40 % Gemeinde Lehrensteinsfeld

    Die konkrete Ausgestaltung der Umlage wird im Zuge der weiteren Haushaltsplanung und Ausarbeitung der Verbandssatzung abschließend festgelegt.

  4. Zeitplan
    Die Erweiterung des Zweckverbands ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin erfolgen insbesondere die Beschlussfassung der Verbandssatzung, Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, organisatorische Vorbereitung des Bauhofbetriebs, Klärung der Personalüberleitung, Vorbereitung der Haushaltsstruktur.

Beschluss

Die Verbandsversammlung beschließt

  1. Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ellbachtal.
  2. Der Zweckverband Ellbachtal übernimmt künftig zusätzlich die Aufgabe „kommunale Bauhofleistungen“ der Mitgliedsgemeinden.
  3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Neufassung in den Amtsblättern der Gemeinden Ellhofen und Lehrensteinsfeld zu veröffentlichen und Genehmigung der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Beratungsergebnis

Einstimmig

2.

Mobile Tankstelle für Notfalltreffpunkte/Notrufposten

FWZV-4/2026

Im Haushaltsplan des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal sind für die Beschaffung einer mobilen Tankstelle derzeit Mittel in Höhe von rund 4.000 Euro vorgesehen.

Im Zuge einer Bedarfsüberprüfung wurde festgestellt, dass für eine zweckmäßige und einsatztaugliche Vorhaltung im Bereich der Kraftstoffversorgung ein erweiterter Bedarf besteht. Konkret ist die Beschaffung von insgesamt drei mobilen Tankstellen vorgesehen:

– zwei Einheiten für Benzin

– eine Einheit für Diesel

Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf rund 9.980 Euro.

Der Mehrbedarf kommt aus der Gesamtbetrachtung mit der Vorhaltung im Rahmen des Konzepts der Notfalltreffpunkte und Notfallposten. Hierfür haben die beiden Verbandsgemeinden in ihren jeweiligen Haushalten Mittel für den Bereich Katastrophenschutz eingeplant. Vor dem Hintergrund der Aufgabenwahrnehmung und der operativen Zuständigkeit ist die Feuerwehr die fachlich geeignete Organisationseinheit für die zentrale Vorhaltung und den Einsatz dieser mobilen Tankstellen.

Bewertung

Eine zentrale Beschaffung und Vorhaltung über den Feuerwehrzweckverband bietet mehrere Vorteile:

  • Bündelung der Ressourcen und klare Zuständigkeiten
  • Einsatznahe Lagerung und Verfügbarkeit
  • einheitliche Technik und Handhabung
  • effizientere Nutzung im Einsatzfall (z.B. bei Stromausfällen, Großschadenslagen oder längeren Einsätzen)

Da die im Zweckverband eingeplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, ist vorgesehen, die in den Gemeindehaushalten bereitgestellten Mittel entsprechend zu bündeln und dem Feuerwehrzweckverband zur Verfügung zu stellen.

Hierfür ist ein entsprechender Beschluss erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Vorhandene Mittel Feuerwehrzweckverband: ca. 4.000 Euro

Gesamtbedarf: ca. 9.980 Euro

Differenz: ca. 5.980 Euro

Die Deckung der Differenz erfolgt durch die in den Haushalten der Verbandsgemeinden eingeplanten Mittel für den Katastrophenschutz, welche für diesen Zweck an den Feuerwehrzweckverband übertragen werden.

Beschluss

Die Verbandsversammlung beschließt

  1. Die überplanmäßige Beschaffung von insgesamt drei mobilen Tankstellen (zwei für Benzin, eine für Diesel) mit einem Gesamtvolumen von rund 9.980 Euro.
  2. Die Beschaffung wird zentral über den Feuerwehrzweckverband Ellbachtal abgewickelt.
  3. Die in den Verbandsgemeinden eingeplanten Mitteln für den Katastrophenschutz werden nicht ausgegeben.

Beratungsergebnis

Einstimmig

3.

Fahrzeugkonzeption 2022; Beschaffung eines HLF; weiteres Vorgehen

FWZV-5/2026

  1. Im Rahmen der bestehenden Fahrzeugkonzeption des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal ist die Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10, Baujahr 2005) derzeit für das Jahr 2030 vorgesehen. Aufgrund der üblichen Vorlaufzeiten bei Feuerwehrfahrzeugen (Planung, Ausschreibung, Bauzeit) sollte die Bestellung bereits im Jahr 2027 ausgelöst werden.
    Das Fahrzeug befindet sich aktuell in einem funktionsfähigen Zustand. Es bestehen lediglich geringfügige Mängel, die die Einsatzfähigkeit derzeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
  2. Bewertung/mögliches Vorgehen
    Ziel ist eine wirtschaftlich optimierte und gleichmäßig verteilte Investitionsplanung im Fahrzeugbereich.
    Nach aktueller Planung würde es zu folgender Situation kommen:
    Ersatzbeschaffung HLF (2005) Bestellung 2027 / Auslieferung ca. 2030
    Nächste größere Beschaffung Bestellung 2036 (GW-L und TLF; beschafft 2019)

    Dies hätte zur Folge, dass perspektivisch zwei größere Fahrzeugbeschaffungen in engem zeitlichem Zusammenhang erfolgen müssten. Dies soll insbesondere aus haushaltswirtschaftlichen Gründen vermieden werden.

  1. Vorschlag der Verwaltung

    Die Verwaltung schlägt vor, die ursprünglich für das Jahr 2027 vorgesehene Bestellung des Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10, Baujahr 2005) um mindestens ein Jahr zu verschieben. Eine Auslösung der Bestellung wäre damit frühestens im Jahr 2028 vorgesehen, mit entsprechend späterer Auslieferung. Voraussetzung hierfür ist, dass die fortlaufende technische Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs weiterhin gewährleistet ist.
    Parallel soll geprüft werden, ob eine Teilnahme an der Sammelausschreibung des Landes möglich ist. Die Art der Fahrzeuge wird aber vom Land festgesetzt. Durch eine solche Sammelausschreibung könnten nach aktuellen Einschätzungen Einsparpotenziale in einer Größenordnung von etwa 70.000 bis 80.000 Euro realisiert werden.
    Der vorgeschlagene Ansatz beinhaltet bewusst die Inkaufnahme möglicher Preissteigerungen, da im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge weiterhin von steigenden Marktpreisen auszugehen ist. In der Abwägung stehen somit einerseits kurzfristige Einsparungen durch Bündelungseffekte und andererseits das Risiko höherer Beschaffungskosten bei späterer Umsetzung gegenüber.
    Übergeordnetes Ziel der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist eine strategische Entzerrung der Beschaffungszyklen. Insbesondere soll vermieden werden, dass im Zeitraum um das Jahr 2036 mehrere kostenintensive Fahrzeugbeschaffungen zeitgleich anfallen und dadurch erhebliche Belastungen für den Haushalt entstehen.
    Hierfür wird ergänzend vorgeschlagen, die derzeit für das Jahr 2039 vorgesehene gleichzeitige Ersatzbeschaffung von zwei Fahrzeugen gezielt zu entzerren. Hierzu soll eines der beiden Fahrzeuge planmäßig bereits im Jahr 2036 zur Beschaffung ausgelöst werden, während die zweite Ersatzbeschaffung – sofern es der technische Zustand zulässt – in das Jahr 2039 verschoben wird.

Die Priorisierung erfolgt dabei nach dem tatsächlichen Fahrzeugzustand. Das Fahrzeug mit den höheren Reparaturkosten, zunehmenden technischen Auffälligkeiten oder einer insgesamt kritischeren Einsatzzuverlässigkeit soll vorrangig ersetzt werden. Das jeweils stabilere Fahrzeug kann unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen entsprechend länger im Dienst verbleiben.

Durch dieses Vorgehen wird ein zeitlicher Abstand von mehreren Jahren zwischen den Auslieferungen erreicht. Ziel ist es, gleichzeitige hohe Investitionsspitzen zu vermeiden und die Haushaltsbelastung langfristig gleichmäßiger zu verteilen, ohne die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu beeinträchtigen. Grundsätzlich gilt, dass die Beschaffung grundsätzlich über die Einplanung der Haushaltsmittel festgelegt wird. Es geht hierbei eher um strategische Dinge, die bei der Überarbeitung der Fahrzeugkonzeption beachtet werden müssen.

Beschluss

Der Zweckverband beschließt

  1. Die geplante Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 10, Baujahr 2005) wird um mindestens ein Jahr verschoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Teilnahme an einer möglichen Sammelausschreibung erfolgen kann.
  3. Die für das Jahr 2039 vorgesehene gleichzeitige Ersatzbeschaffung von zwei Fahrzeugen wird entzerrt. Hierzu ist ein Fahrzeug wie geplant im Jahr 2039 zur Beschaffung vorzusehen, während die zweite Ersatzbeschaffung – vorbehaltlich der technischen Einsatzfähigkeit – in das Jahr 2042 verschoben wird.
  4. Die Priorisierung der Ersatzbeschaffungen erfolgt nach dem tatsächlichen Fahrzeugzustand. Das jeweils technisch kritischere Fahrzeug ist vorrangig zu ersetzen.
  5. Ziel ist eine langfristig gleichmäßige Verteilung der Investitionen im Fahrzeugbereich sowie die Vermeidung zeitgleicher hoher Haushaltsbelastungen.

Beratungsergebnis

Einstimmig

4.

Verpflichtung stellvertretender Kommandant

FWZV-6/2026

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ellbachtal am 25. April 2026 wurde der zweite Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt.

Nach Paragraf 11 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung werden der Kommandant und seine

Stellvertreter nach der Zustimmung durch die Verbandsversammlung vom

Verbandsvorsitzenden bestellt.

Beschluss

Die Verbandsversammlung stimmt der Wahl des zweiten Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten, Alexander Goebel, zu.

Beratungsergebnis

Einstimmig

5.

Bekanntgaben

FWZV-3/2026

Fertigstellung HLF 10

Das im Jahr 2024 bei der Firma Schlingmann bestellte Fahrzeug wurde im Januar 2026 abgeholt und in Betrieb genommen. Die Schlussrechnung ist 8.000 Euro unterhalb der ursprünglichen Beauftragung. Das zu ersetzende Fahrzeug wird aktuell versteigert.

Beratungsergebnis

Zur Kenntnis genommen

6.

Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

7.

Verschiedenes

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Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinde Ellhofen
14.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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