Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass am Sonntag, 29.12.2024 am Schützenhaus in der Mössinger Str. 19, ein Feuerwerk abgebrannt wird.
Gemäß § 24 Abs.1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot des § 23 Abs.1 (Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen) zugelassen werden.
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