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Naturschutzbehörden sehen streng geschützte Vogelart gefährdet Klassik Open Air: Landratsamt muss Feuerwerk verbieten Das Feuerwerk beim Klassik...

Naturschutzbehörden sehen streng geschützte Vogelart gefährdet

Klassik Open Air: Landratsamt muss Feuerwerk verbieten

Das Feuerwerk beim Klassik Open Air am 19. Juli 2025 stellt eine Gefahr für den streng geschützten Nachtreiher dar. Zu diesem Ergebnis kommen Fachleute der höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart. Deshalb musste das Landratsamt Ludwigsburg das Feuerwerk am Ende des Konzerts untersagen.

Der Nachtreiher steht auf der Roten Liste gefährdeter Brutvogelarten. 2023 hatte er sich auf der Amorinsel im Schlosssee angesiedelt. Aktuell befindet sich dort der einzige besetzte Brutplatz in ganz Baden-Württemberg. Bislang ging das Landratsamt davon aus, dass der Reiher zum Zeitpunkt des Klassik Open Airs seine Brutaktivitäten abgeschlossen hat. Ornithologen stellten im vergangenen Jahr jedoch fest, dass nach dem Feuerwerk deutlich weniger Nachtreiher in Monrepos beobachtet werden konnten als zuvor.

Deshalb versuchten Vertreterinnen und Vertreter des Regierungspräsidiums, der Stadt Ludwigsburg und des Landratsamts Ludwigsburg seit Herbst 2024 eine Lösung zu finden, um das Feuerwerk durchführen zu können, ohne den Nachtreiher zu gefährden. Unterschiedliche Plätze für den Abschuss des Feuerwerks wurden geprüft. Diese waren zwischen 150 und maximal 800 Meter vom Brutplatz des Nachtreihers entfernt. Die Fachleute des Regierungspräsidiums kamen jedoch bei allen vorgelegten Varianten zum Ergebnis, dass eine erhebliche Störung des Nachtreihers während der Aufzucht- und Brutzeit vorliegt und die Gefahr besteht, dass sich der Bestand verringert. Bei späten Brutzeiten des Nachtreihers bestehe auch die Möglichkeit der Verletzung oder gar Tötung der noch nicht flugfähigen Jungvögel. Es sei unmöglich, dass die Besucherinnen und Besucher des Festivals am See das Feuerwerk bestaunen könnten und die streng geschützte Vogelart davon weitgehend unberührt bleibe.

Das Landratsamt Ludwigsburgmusste daher dem Ludwigsburger Schlossfestspielen als Veranstalter die Durchführung des Feuerwerks untersagen. Das Konzert selbst kann wie geplant stattfinden.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Eberdingen
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Ausgabe 24/2025
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