Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Knallkörpern, nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist.
Bitte Silvestermüll beseitigen!
Da die Reste von Feuerwerkskörpern und deren Verpackung auf den Straßen nicht unerheblich Müll hinterlassen, bitten wir, die unschönen Spuren der Silvesternacht am Neujahrstag zu beseitigen.