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Kommunalpolitik

Feuerwerk an Silvester

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Knallkörpern, nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist. ...

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern/Knallkörpern, nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist.

Bitte Silvestermüll beseitigen!

Da die Reste von Feuerwerkskörpern und deren Verpackung auf den Straßen nicht unerheblich Müll hinterlassen, bitten wir, die unschönen Spuren der Silvesternacht am Neujahrstag zu beseitigen.

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Aidlingen
16.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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