Feuerwerk nur an Silvester erlaubt

Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb von Silvester ist in Deutschland grundsätzlich verboten und wird mit Bußgeldern geahndet. Wer ohne Genehmigung...

Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb von Silvester ist in Deutschland grundsätzlich verboten und wird mit Bußgeldern geahndet. Wer ohne Genehmigung Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten an Silvester zündet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, wie dem Abbrennen von nicht zugelassenem Feuerwerk oder der Gefährdung von Personen, können sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei oder fünf Jahren drohen, zusätzlich zu hohen Geldstrafen.

Leider kommt es bei großen Ereignissen, wie runden Geburtstagen, Taufen, Hochzeiten usw. immer wieder vor, dass Feuerwerke ohne Genehmigung gezündet werden.

Um die Einwohner Gunningens, aber auch die Tiere, vor zu viel Lärm zu schützen, wird in Gunningen in der Regel keine Genehmigung erteilt.

Wir bitten Sie, dies zu beachten!

Erscheinung
Gunninger Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gunningen
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Ausgabe 31/2025
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