Gemeinde Graben-Neudorf
76676 Graben-Neudorf
Aus den Rathäusern

Feuerwerksverbot im historischen Ortskern von Graben während Silvester und Neujahr

Mit dem Ziel, den Brandschutz im historischen Ortskern von Graben zu gewährleisten, hat die Gemeinde Graben-Neudorf per Allgemeinverfügung vom 10. Dezember...

Mit dem Ziel, den Brandschutz im historischen Ortskern von Graben zu gewährleisten, hat die Gemeinde Graben-Neudorf per Allgemeinverfügung vom 10. Dezember 2024 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Kategorie 2, darunter fallen Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien. Das Verbot ist am 31. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 gültig. Zuletzt hatte im Sommer 2019 ein verheerender Großbrand im Grabener Ortskern zahlreiche Scheunen zerstört. Nur durch den mehrtägigen Einsatz starker Kräfte der Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Feuers auf Wohngebäude verhindert werden.

Der genaue Geltungsbereich ist auf dem aktualisierten Lageplan markiert und kann auch auf der Homepage der Gemeinde Graben-Neudorf (www.graben-neudorf.de) eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung steht dort ebenfalls zum Download bereit.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung dieser Maßnahme, die nicht nur dem Schutz historischer Bausubstanz dient, sondern auch dazu beiträgt, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Erscheinung
Graben-Neudorf aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Graben-Neudorf

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