Feuerwerksverbot in der historischen Kernstadt und Vorstadt von Sulz a. N. - Danke für Ihre Rücksicht -

Seit 2015 gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen für einen Teil der Sulzer Kernstadt ein Feuerwerksverbot, seit 2019 gilt dieses auch für Teile...

Seit 2015 gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen für einen Teil der Sulzer Kernstadt ein Feuerwerksverbot, seit 2019 gilt dieses auch für Teile der Vorstadt.

Das Verbot soll jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen. Maßgebend für das Einrichten der Zonen waren ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes. Ziel ist es, die vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.

Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. Daraufhin wurde die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft.

Insbesondere bei Raketen besteht die Gefahr, dass sie durch diverse Eintrittsmöglichkeiten in Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort Brände im trockenen Gebälk entstehen. Da die meisten Häuser in der Kernstadt und Teilen der Vorstadt ohne Brandwände aneinandergebaut sind, besteht leicht die Möglichkeit, dass sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich ist im Falle eines Brandes mit einem hohen Schadensmaß zu rechnen.

Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns, sowie seit 2019 Teile der Vorstadt. Die genaue Gebietsabgrenzung wurde in dem Mitteilungsblatt vom 13.12.2024 veröffentlicht und kann auch an den ausgehängten Plakaten eingesehen werden.

Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Gebiete stichprobenartig kontrollieren und auf die Regelung hinweisen. Bei Verstößen gegen das Gebot droht den „Zündlern“ ein Ordnungsgeld.

Auch außerhalb des Abbrennverbots wird um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten. Folgendes sollten Sie für einen sicheren Rutsch ins neue Jahr beachten:

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Verwenden Sie keine selbstgebastelten und vom Ausland importierten Feuerwerkskörper! Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).
  • Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
  • Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden. Sie sollten immer senkrecht abgefeuert werden, in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere!
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.

Weitere Tipps- und Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg unter dem Stichwort „Silvester-Feuerwerk“.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 51/2024
von Stadt Sulz am Neckar
20.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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