Am Dienstag, 7. April, um 19.30 Uhr findet eine Übung für die gesamte Abteilung statt.
Der Abteilungskommandant
Nächste Übung der Jugendgruppe in Altburg am Montag, 13. April, um 18.30 Uhr.
DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (UVV Feuerwehren)
Das Regelwerk ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ aufgrund der Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neuen Erkenntnisse im Unfallgeschehen. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz stehen dabei im Fokus.
Rechtlicher Hintergrund
Diese DGUV Vorschrift ist als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte, wie Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz, verbindlich. Die neue DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ richtet sich vorrangig an den Unternehmer als Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren sowie an die Feuerwehrangehörigen selbst.
Geltungsbereich
Die neue Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Träger der freiwilligen Feuerwehren (Kommunen) sowie Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehreinrichtungen, die für diese Versicherten bestimmt sind.
Verantwortung im Feuerwehrdienst
Die „Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz“ wurde neu in die DGUV Vorschrift 49 aufgenommen. Die Gesamtverantwortung für die freiwilligen Feuerwehren liegt dabei bei den jeweiligen Kommunen. Ihnen obliegt damit auch die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen.
Feuerwehr. Bereit zu helfen.