Am Dienstag, 28. April, um 19.30 Uhr findet eine Übung für die gesamte Abteilung statt.
Der Abteilungskommandant
Nächste Übung der Jugendgruppe in Altburg am Montag, 27. April, um 18.30 Uhr.
Atemschutzüberwachung ist die regelmäßige und schriftlich dokumentierte Überwachung der Geräteträger während des Einsatzes oder der Übung unter Atemschutz. Die Atemschutzüberwachung ist in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 vorgeschrieben. Aufgabe ist die Registrierung und zeitliche Kontrolle von eingesetzten Atemschutzgeräteträgern. Ziel der Überwachung ist es, die Atemschutzunfälle zu vermeiden und die Sicherheit unter Atemschutz zu erhöhen. Es gilt der allgemeine Einsatzgrundsatz: Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. Vor bzw. während des Einsatzes von Atemschutzgeräteträgern sollen mindestens folgende Daten registriert werden:
Atemschutztrupp und Atemschutzüberwachung kommunizieren im Verlauf des Einsatzes per Funk. Verantwortlich für die Durchführung der Atemschutzüberwachung ist der Staffel- bzw. Gruppenführer, in der der Atemschutztrupp eingesetzt wird. Er kann die Tätigkeit der Atemschutzüberwachung, nicht jedoch die Verantwortung z. B. an den Maschinisten oder Melder übertragen.
Feuerwehr. Bereit zu helfen.