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Filder Wasserversorgung

Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung für 2025 einmal jährlich sind die Wasserversorgungsunternehmen nach §§ 45, 46 Trinkwasserverordnung...

Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung für 2025


einmal jährlich sind die Wasserversorgungsunternehmen nach §§ 45, 46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verpflichtet, alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe, die Härtebereiche und die Mittelwertanalyse durch Hinweise in den örtlichen Mitteilungsblättern und im Internet zu veröffentlichen.
Damit Sie den Anforderungen der TrinkwV nachkommen können, teilen wir Ihnen die bei der Filderwasserversorgung benutzten Zusatzstoffe mit:
1. Verbandsmitglieder, die über die Filderwasserversorgung Bodenseewasser
Erhalten:
die Bodenseewasserversorgung setzt dem Wasser Ozon zur Oxidation und Chlor zur Desinfektion zu.
2. Verbandsmitglieder, die über die Filderwasserversorgung Filderwasser beziehen:
die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu.


Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.


Soweit Sie eine Trinkwasserfassung in eigener Regie betreiben und dem Wasser Zusatzstoffe beigeben, sind auch diese zusätzlich zu erwähnen.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG die Härtebereiche wie folgt anzugeben:
weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 odH)
mittel 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 odH)
hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 odH)
Der Härtebereich liegt für die Verbandsmitglieder mit Bodenseewasser bei 9,11 odH sowie für die Verbandsmitglieder mit „Filderwasser“ bei 9,9 odH jeweils im Härtebereich mittel.

für Bodenseewasser: Härtebereich mittel, 1,61 Millimol Calciumcarbonat/Liter
für Filderwasser: Härtebereich mittel, 1,78 Millimol Calciumcarbonat/Liter

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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