Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Sind Sie mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“.
Hinweise: