der
Bekanntmachung über den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB
für folgende Flächen der Gemeinde Aichhalden:
für folgende Flächen der Gemeinde Hardt:
für folgende Flächen der Gemeinde Lauterbach:
für folgende Flächen der Stadt Schramberg:
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg hat nach Vorberatung in den einzelnen Gemeinderatsgremien in seiner Sitzung am 21.07.2025 die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 11. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 1998 beschlossen. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Für das Plangebiet ist der Planentwurf vom 17.03.2025 maßgebend. Der Geltungsbereich der punktuellen Änderung ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:
Da sich die geplante 2. generelle Fortschreibung des FNP bisher noch verzögert, muss im Rahmen einer weiteren punktuellen Änderung der dringende Flächenbedarf der Verwaltungsgemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach und Schramberg in Bezug auf laufende Bebauungsplanverfahren abgearbeitet werden. Dies ist der Anlass für die vorliegende 11. punktuelle Änderung.
Im Teilverwaltungsraum Aichhalden sollen eine Bauhofserweiterung inkl. angrenzendem Schuppengebiet sowie eine Freiflächenphotovoltaikanlage realisiert werden.
Im Teilverwaltungsraum Hardt beabsichtigt man eine Mischgebietsausweisung zwischen Wohn- und Gewerbeflächen sowie eine Erweiterung eines bestehenden Garten-/Landschaftsbaubetriebs. In diesem Zuge wird eine ungenutzte, bestehende Mischbaufläche zurückgenommen.
Der Teilverwaltungsraum Lauterbach beteiligt sich mit einer Sonderbaufläche Solarpark, welche über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplant wird. Die Ausweisung einer Wohnbaufläche für Tiny-Häuser wird nicht weiter verfolgt.
Im Teilverwaltungsraum Schramberg soll im Stadtteil Schönbronn ein ansässiger Kfz-Betrieb Erweiterungsmöglichkeiten am Siedlungsrand erhalten.
Des Weiteren gibt es im Rahmen der neuen Sport- und Festhalle in Tennenbronn eine Flächenkorrektur.
Im Stadtteil Waldmössingen wird für die Erweiterung des Interkommunalen Industriegebiets Seedorf-Waldmössingen eine Flächenarrondierung nötig.
Im Bereich Brambach wird eine Gewerbefläche für den Neubau der Straßenmeisterei überplant.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Insgesamt werden fünf Umweltberichte als Anlage mit ausgelegt. Zu den Verfahren A-01, A- 02, H-01, H-02 sowie S-01 wurden im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanverfahrens ein Umweltbericht erstellt. Diese liegen als Anlage bei.
Für das Verfahren S-03 wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Scoping-Papier erstellt. Diese liegt als Anlage bei.
Diese Berichte liefern eine Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die geplanten Flächenneuausweisungen oder Flächenänderungen vorbereitet werden mit zugehörigen Maßnahmenempfehlungen zur Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung. Die Inhalte entsprechen den Anforderungen der Anlage zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB.
Der Umweltbericht enthält für die einzelnen Änderungspunkte jeweils umwelt- und standortbezogene Informationen bezüglich folgender Schutzgüter:
1. Arten und Biotope
Informationen zu möglichen Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tieren, die bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes absehbar sind und möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich.
2. Boden
Informationen zu der Bedeutung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe und die natürliche Bodenfruchtbarkeit.
3. Grundwasser
Informationen zu bestehenden Wasserschutzgebieten oder besonders schutzbedürftigen Flächen in Bezug auf den Grundwasserschutz, die durch die geplanten Nutzungen betroffen sein können.
4. Oberflächenwasser
Informationen zu bestehenden Still- und Fließgewässern sowie Überschwemmungsgebieten, die durch die einzelnen Gebietsausweisungen betroffen sein können.
5. Klima und Luft
Informationen zu Beeinträchtigungen von Luftaustauschbahnen und der Schaffung zusätzlicher Emissionsquellen, aber auch zu bereits vorhandenen Vorbelastungen.
6. Landschaftsbild und Erholung
Informationen über mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von Erholungseinrichtungen in den einzelnen Plangebieten durch die geplante Flächeninanspruchnahme.
7. Kultur- und Sachgüter
Informationen zu besonderen Sachgütern als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes, die von besonderer Bedeutung sind und die durch die Gebietsausweisungen betroffen sein können.
8. Mensch und Gesundheit
Informationen zu möglichen Auswirkungen auf die Lärmsituation, auf sonstige Immissionen und zum Hochwasserschutz.
Für die Verfahren A-01, H-02, S-01 und S-04 wurde im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanverfahrens jeweils ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Diese Gutachten werden den Unterlagen als Anlage beigefügt.
Die Fachbeiträge enthalten Erfassungen zur Bewertung des Vorkommens und Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen Vögel, Amphibien, Reptilien sowie Fledermäuse anhand der Kriterien des § 44 BNatSchG sowie bei Betroffenheit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen, um einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG abzuwenden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 11. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Fassung vom 17.03.2025), Umweltberichten und Artenschutz- rechtlichen Fachbeiträgen und den dazugehörigen Lageplan-Ausschnitten, alle in den Fassungen mit Datum vom 01.10.2024 in der Zeit
vom 11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025
beim Fachbereich Umwelt und Technik, Abteilung Stadtplanung, Berneckstraße 9, 78713 Schramberg (City-Center, 3. OG), während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für Jedermann öffentlich ausgelegt. Die Änderung mit Begründung und der Umweltbericht sowie die genannten Fachgutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Erleichterung der Information der Bevölkerung während des genannten Zeitraumes ebenfalls bei den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für Jedermann öffentlich ausgelegt. Jedermann hat das Recht, den Änderungsentwurf und die benannten umweltbezogenen Informationen einzusehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.
Die Unterlagen können zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Schramberg unter folgendem Link eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden:
www.schramberg.de/de/stadt/bauen-wohnen/flaechennutzungsplaene.php
Anregungen und Hinweise zu diesem Entwurf können während des Auslegungszeitraums beim Fachbereich Umwelt und Technik der Stadt Schramberg, Abteilung Stadtplanung und den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach schriftlich, digital oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die zuständigen Mitarbeiter erreichen Sie wie folgt:
Fachbereich Umwelt und Technik
Herr Joschka Joos (Abteilung Stadtplanung)
Anschrift: Berneckstraße 9, 78713 Schramberg, Raum 3.07
Tel.: 07422 29-337
E-Mail: joschka.joos@schramberg.de
Ortsverwaltung Tennenbronn
Anschrift: Hauptstraße 23, 78144 Schramberg
Tel.: 07729-926028
E-Mail: ov-tennenbronn@schramberg.de
Ortsverwaltung Waldmössingen
Anschrift: Seedorfer Straße 1, 78713 Schramberg
Tel.: 07402-9109565
E-Mail: ov-waldmoessingen@schramberg.de
Soweit Sie die genannte Dienststelle aufgrund gesundheitlicher Bedenken nicht betreten können oder betreten möchten, verweisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet. In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch anzufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Schramberg sind:
Montag und Dienstag: 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr
Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Tennenbronn sind:
Montag: 8.30 - 12.15 Uhr und 14 - 16.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.15 Uhr und 14 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.15 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.15 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.45 Uhr
Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Waldmössingen sind:
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitag: 8.30 - 11.30 Uhr
Schramberg, den 02.08.2025
Dorothee Eisenlohr, Oberbürgermeisterin
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft