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Flächennutzungsplan, 17. Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Stockäcker- Unterbaldingen“

Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan...

Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Stockäcker-Unterbaldingen“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (17. Punktuelle Änderung). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 17. FNP-Änderung wurde vom 17.11. bis 01.12.2023 durchgeführt. Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat in öffentlicher Sitzung am 18. April 2024 den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Maßgebend ist der Entwurf der 17. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.03.2024.

Ziele und Zwecke der Planung

Im bisherigen Flächennutzungsplan ist die Fläche des künftigen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Stockäcker-Unterbaldingen“ als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Diese Nutzung entspricht nicht den Inhalten des Bebauungsplans. In einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB soll der FNP entsprechend angepasst und künftig die Nutzung „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik““ dargestellt werden.

Nach § 3 (2) BauGB ist die Änderung des FNP der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Stellungnahme zur Planung soll hiermit eröffnet werden.

Der Entwurf der 17. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung im Zeitraum

vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024

im Internet veröffentlicht und ist über die Internet-Adresse der Stadt Bad Dürrheim www.bad-duerrheim.info unter der Rubrik „Aktuelles“ / „Bekanntmachungen“ (https://www.bad-duerrheim.info/1438 ) abrufbar.

Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: s.appler@365grad.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Bad Dürrheim abgegeben werden.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird der Entwurf im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Stadtbauamt, 1. OG, Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim während der Dienstzeiten (Montag: 08:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 17:45 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr) zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht
  • Prüfung der Auswirkung der Inhalte der FNP-Änderung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter; Beschreibung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, externe Kompensationsmaßnahmen für die Feldlerche
  • Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen zu Offenlandbrütern im Frühjahr 2023

Mit Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden folgende umweltrelevante Aspekte angesprochen:

  • Bedenken des Nabu hinsichtlich des massiven Ausbaus der regenerativen Energien im Schwarzwald-Baar-Kreis und fehlender Netzkapazitäten,
  • Empfehlung zur Bewirtschaftung des Grünlands, zur Eingrünung und zu Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche,
  • Bedenken und Hinweise hinsichtlich der Inanspruchnahme von Flächen des Vogelschutzgebiets Baar
  • Hinweise zu Geologie, Boden, Geotechnik, Grundwasser,
  • Erfordernis eines Bodenschutzkonzepts gemäß § 2 Abs. 3 LBodSchAG,
  • Hinweis auf überragendes öffentliches Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Feststellungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Bad Dürrheim, den 25.04.2024

gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024
von Stadt Bad Dürrheim
25.04.2024
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