Am 29.07.2024 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Aidlingen-Grafenau in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reute, 1. Erweiterung“ in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Aidlingen im Gewann „Reute“. Nördlich wird das Gebiet von der „Gärtringer Straße“ umgrenzt. Im Osten und Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzbestände. Südlich angrenzend liegt der bestehende Häckselplatz sowie das bestehende Schuppengebiet „Reute“. Der geplante Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung mit einer Gesamtfläche von ca. 2.357 m² beinhaltet die Flurstücke 4300 i.T., 4301 i.T., 4291 i.T. und 4298/2 i.T. Die Abgrenzung entspricht dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung
Um das Vorhaben realisieren zu können wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dieser widerspricht der Ausweisung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan, was die vorliegende FNP-Änderung im Bereich der geplanten Sondergebietsfläche veranlasst. Hierdurch soll der vorhandenen Nachfrage an landwirschaftlichen Schuppen in der Gemeinde nachgekommen werden.
3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Begründung inklusive Anlagen (Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Plangebiet, Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Planteil der punkt. Änderung, Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) wird in der Zeit vom 12.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 im Internet unter www.aidlingen.de/rathaus/buergerservice/buergerbeteiligung-an-bebauungsplanverfahren veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Aidlingen, den 07.08.2024
gez. Ekkehard Fauth
Verbandsvorsitzender