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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan Punktuelle Änderung im Bereich „Reute, 1. Erweiterung“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB - Am...

Flächennutzungsplan Punktuelle Änderung im Bereich „Reute, 1. Erweiterung“

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 29.07.2024 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Aidlingen-Grafenau in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reute, 1. Erweiterung“ in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Aidlingen im Gewann „Reute“. Nördlich wird das Gebiet von der „Gärtringer Straße“ umgrenzt. Im Osten und Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzbestände. Südlich angrenzend liegt der bestehende Häckselplatz sowie das bestehende Schuppengebiet „Reute“. Der geplante Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung mit einer Gesamtfläche von ca. 2.357 m² beinhaltet die Flurstücke 4300 i.T., 4301 i.T., 4291 i.T. und 4298/2 i.T. Die Abgrenzung entspricht dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung

Um das Vorhaben realisieren zu können wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dieser widerspricht der Ausweisung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan, was die vorliegende FNP-Änderung im Bereich der geplanten Sondergebietsfläche veranlasst. Hierdurch soll der vorhandenen Nachfrage an landwirschaftlichen Schuppen in der Gemeinde nachgekommen werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 18.10.2023

Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 18.09.2023.
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Artenschutz, Starkregen, Klima, Biotopschutz, Boden, verkehrliche Erschließung und regionaler Grünzug.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Begründung inklusive Anlagen (Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Plangebiet, Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Planteil der punkt. Änderung, Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) wird in der Zeit vom 12.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 im Internet unter www.aidlingen.de/rathaus/buergerservice/buergerbeteiligung-an-bebauungsplanverfahren veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.koch@aidlingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Zimmer 26, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Aidlingen, Bauamt, Zimmer 26, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
  • Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Aidlingen, den 07.08.2024

gez. Ekkehard Fauth

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024

Orte

Aidlingen

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Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Aidlingen
07.08.2024
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