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Flächennutzungsplan 4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai-Neckarwasen

Flächennutzungsplan 4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai-Neckarwasen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB...
Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Flächennutzungsplan 4. Änderung der 3. Fortschreibung,

Bereich Ghai-Neckarwasen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 20. Mai 2025 die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai-Neckarwasen, mit Datum vom 28. März 2025, gebilligt und beschlossen, diese Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung

Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km nordöstlich des Ortszentrums der Gemeinde Köngen bzw. nordwestlich des Stadtzentrums von Wendlingen am Neckar im Bereich der Neckaraue.

Der Änderungsbereich ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie (schwarze Rechtecke) abgegrenzt:

Ziele und Zwecke der Planung

Bedingt durch den rasant zunehmenden Onlinehandel und die damit verbundene starke und nachhaltige Erhöhung des Sendungsaufkommens werden derzeit bundesweit Kapazitätserweiterungen im Bereich der Paketlogistik erforderlich. Dies betrifft auch den Standort in Köngen in der Metropolregion Stuttgart.

Die DHL sieht daher am Standort in Köngen eine Bestandssicherung durch Kapazitätserhöhung sowie eine strategische Neuausrichtung in Bezug auf die Erschließung vor.

Für die Umsetzung dieser Ziele wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ aufgestellt.

Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans widersprechen teilweise den geplanten Festsetzungen des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“.

Im Rahmen einer 4. Änderung der 3. Fortschreibung soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan daher in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“, entsprechend den dort geplanten Festsetzungen geändert werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Bezeichnung „4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai-Neckarwasen", bestehend aus dem Lageplandeckblatt, der beigefügten Begründung und dem Umweltbericht als Teil der Begründung, jeweils vom 28. März 2025, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die erstellten Fachgutachten und sonstige umweltbezogenen Informationen (s.u.) werden im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen können vom 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025, je einschließlich, im Internet unter www.koengen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplanverfahren

und

www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich vom 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten bei

  • der Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar, Rathaus 2. OG
  • und der Gemeinde Köngen, Bürgermeisteramt, Foyer, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen

öffentlich aus.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an nachfolgende E-Mail-Adressen übermittelt werden: Hauptamt@Koengen.de oder Bauleitplanung@Wendlingen.de.

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg bei der Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar oder der Gemeinde Köngen, Bürgermeisteramt, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Umweltbezogene Informationen

Der Umweltbericht und die nachfolgend aufgelisteten Fachgutachten wurden im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ erstellt. Diese gelten auch für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung.

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht

Im Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:

Mensch und seine Gesundheit (Auswirkungen durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen),

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Auswirkungen durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen, durch Zerstörung von Habitaten und Flächenbelegung sowie durch Barriere- und Fallenwirkungen),

Boden und Fläche (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen sowie durch Versiegelung, Verdichtung und Abgrabung),

Wasser (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen sowie durch Versiegelung, Verdichtung, Abgrabung und Aufschüttung),

Klima und Luft (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen, durch Versiegelung sowie durch Barrierewirkung),

Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen durch Veränderung des Landschaftsbilds sowie durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen).

2. Carbon Footprint (CO2-Bilanz),

econius GmbH, Bad Laasphe, 5.11.2024.

Emissionsberechnung Tief- und Hochbau und Betrieb

3.1 Schalltechnisches Prognosegutachten,

Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, 6.11.2024

Gewerbe- und Verkehrslärm, Schallschutzmaßnahmen

3.2 Ergänzung Schalltechnisches Prognosegutachten,

Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, 2.4.2025

4. Lichttechnische Untersuchung,

Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg, 22.11.2024

Beleuchtungsanlagen, Lichtimmissionen

5. Geotechnischer Bericht,

Kleegräfe, Lippstadt, 4.12.2024

Untergrundbeurteilung, Geologie, Grundwasser, Hydrogeologie,

chemische Untersuchungen (Aushubmaterial)

6.1 Mikroklimatische Untersuchung,

Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg, 9.12.2024

6.2 Stellungnahme zu den Klimaschutzzielen nach Klimaschutzgesetz (KSG) sowie KlimaG BW, Müller BBM Industry Solutions GmbH, Karlsruhe, 26.03.2025

7. Umsetzung Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz,

Weber Ingenieure, Moers, 28.2.2025

Hochwasserrisiko

8.1 Natura 2000-Vorprüfung – Formblatt,

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.3.2025

8.2 Natura 2000-Vorprüfung – Anlage zum Formblatt,

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.3.2025

Betroffene Lebensraumtypen, Säugetiere, Schmetterlinge, Käfer, Amphibien, Vogelarten

9. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP),

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.3.2025

Befassung mit Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

10. Umweltbezogene Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch und Gesundheit (Lärmschutz), Wasser (Trinkwasser, Grundwasser und Abwasserbeseitigung, Hochwasser- und Starkregenschutz), Geologie und Bodenschutz, Altlasten, Arten- und Naturschutz sowie Klimaschutz.

11. Entwurf des Durchführungsvertrags vom 28.03.2025 mit Regelungen zur Entwässerung, zum Lärmschutz sowie zum Natur-, Boden- und Artenschutz.

Weitere Gutachten, die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erstellt wurden:

Verkehrsuntersuchung,

PTV Transport Consulting GmbH, Düsseldorf, 17.12.2024

Verkehrserhebung, Verkehrsqualität, Prognose Nullfall und Prognose Planfall

Diese Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil der Auslegung.

Stadt Wendlingen am Neckar, den 21. Mai 2025

(gez.)

Steffen Weigel

Bürgermeister

Verbandsvorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Wendlingen am Neckar

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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