
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.12.2025 die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Feuerwehrhaus“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat die Verbandsversammlung den Vorentwurf der 8. punktuellen Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 17.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Südlich grenzt es an bestehende Wohnbebauung, während sich in westlicher und nördlicher Richtung landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Im Osten wird das Gebiet durch den Wiesenweg begrenzt, der gleichzeitig die verkehrliche Erschließung sicherstellt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 1971 und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,44 ha. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
Es ist kommunale Aufgabe, für die Gewährleistung des Brandschutzes Sorge zu tragen. Dabei hat die Gemeinde laut Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg die Pflicht, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Dies umfasst nicht nur die Bereitstellung von Personal und Ausrüstung, sondern auch die Sicherstellung geeigneter baulicher Infrastrukturen. Demzufolge ist es Aufgabe der Gemeinde, der örtlichen Feuerwehr optimale Bedingungen für die Ausübung ihrer wichtigen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des Katastrophenschutzes zu schaffen.
Das bisherige Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Villingendorf befindet sich in zentraler Ortslage. Die baulichen Gegebenheiten am bestehenden Standort genügen jedoch den heutigen und perspektivisch zu erwartenden Anforderungen nicht mehr. Die begrenzten räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten, verkehrlichen Einschränkungen sowie die fehlende Möglichkeit zur funktionalen Trennung von Einsatz-, Übungs- und Sozialbereichen lassen eine nachhaltige Nutzung des Bestandsgebäudes nicht mehr zu.
Um die dauerhafte Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu sichern und den gestiegenen Anforderungen an Technik, Logistik und Sicherheit Rechnung zu tragen, soll der Feuerwehrstandort in den nordwestlichen Randbereich von Villingendorf verlegt werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für das Gebiet eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Dies widerspricht der geplanten Nutzung als Feuerwehrhaus, weshalb der Flächennutzungsplan durch dieses Verfahren geändert werden muss. Entsprechend der Nutzung ist die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche vorgesehen.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf der 8. punktuellen Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus zeichnerischem Teil und Begründung inklusive Anlagen (Erläuterungsbericht Standortfindung neues Feuerwehrgerätehaus, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen) wird in der Zeit vom 09.01.2026 bis einschließlich 11.02.2026 im Internet unter:
www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
www.boesingen.de/aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen
veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
> Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
> Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
> Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: info@villingendorf.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden des GVV Villingendorf während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden:
- Rathaus Herrenzimmern, Bösinger Straße 5, 78662 Bösingen
- Rathaus Bösingen, Epfendorfer Straße 6, 78662 Bösingen
- Gemeindeverwaltung Villingendorf, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf
> Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
> Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden des GVV Villingendorf während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt:
- Rathaus Herrenzimmern, Bösinger Straße 5, 78662 Bösingen
- Rathaus Bösingen, Epfendorfer Straße 6, 78662 Bösingen
- Gemeindeverwaltung Villingendorf, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf
> Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Villingendorf, 08.01.2026
gez. Marcus Türk
Verbandsvorsitzender