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Flächennutzungsplan – Generelle Fortschreibung 16. punktuelle Änderung im Bereich „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 27.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 16. punktuellen Flächennutzungsplanänderung...

Am 27.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 16. punktuellen Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 12.05.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes des Ortsteils Betzweiler der Gemeinde Loßburg. Im Süden wird das Gebiet von einer Gehölzreihe mit dahinter liegenden Gewerbeflächen begrenzt; im Osten, Norden und Westen geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 1,23 ha und ist nachfolgend dargestellt.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der Plandarstellung zu entnehmen.


2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung

Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes geschaffen werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan vom 12.05.2025 mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Biotopschutz, Boden und verkehrliche Erschließung, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Abwägungsprotokoll, zeichnerischem Teil und Begründung inklusive Anlagen (gemeinsamer Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung) wird in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Internet unter www.lossburg.de/de/rathaus/rathausnachrichten veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: s.seeger@lossburg.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
  • Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Loßburg, den 06.06.2025

Bauamt Loßburg

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Loßburg
13.06.2025
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