Die Fluglärmkommission (FlK) hat sich in ihrer entscheidenden Sitzung letzte Woche mit 6:5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen eine Weiterführung der neuen Flugroute ausgesprochen.
Auf Antrag der Bürgermeister von Neuhausen und Denkendorf fällte die FLK diesen wegweisenden Beschluss. Nach dem einjährigen Probebetrieb und dessen Auswertung gibt es von lokaler Seite keine Empfehlung an die Behörden, den Betrieb von TEDGO_neu weiterzuführen. Für unsere neu betroffenen Kommunen und unsere Bürgerinitiative ein epochaler Erfolg. Der Aufwand, den wir 3 Jahre lang betrieben haben, scheint endlich belohnt zu werden.
Jedoch ist noch nichts endgültig entschieden. Das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) muss nun die Rechtsverordnung, die zum Betrieb der neuen Flugroute während des Probebetriebs erfolgt ist, zurücknehmen. Dass daran hohe Hürden verbunden sind, lies das BAF in einem Schreiben vor ein paar Wochen mitteilen. Eine Begründung der Ablehnung muss gezielt auf die Fakten hinweisen, die die FLK sieht, um die neue Flugroute zu stoppen. Politische Gründe sollen darin keine Rolle spielen. Schon vor Wochen hat unsere Bürgerinitiative den sogenannten „Abwägungsbescheid“ des BAF überprüft und in wichtigen Details widerlegt. Jetzt gilt es diese Details zu präzisieren und das BAF davon zu überzeugen.
Flankierende Unterstützung erwarten wir von der Politik. Erst im Februar hat uns Verkehrsminister Hermann bei einem Treffen in Nürtingen zugesagt, im Falle der FLK Entscheidung gegen die Route uns beim BAF zu unterstützen. Daran messen wir ihn und werden alles dafür tun, die Rechtsverordnung für den Betrieb zu kippen.
Erst mal nutzen die Fluggesellschaften bei Ostwind die neue Route weiterhin. Schreiben Sie weiter Beschwerden, dass dies auch ohne Zustimmung der FLK passiert. Fordern Sie in Schreiben an den Lärmschutzbeauftragten Köhler oder an das BAF selbst, die Rechtsverordnung umgehend zurückzunehmen.
Beschwerden an:
Lärmschutzbeauftragter des Flughafens Stuttgart
Stefan Köhler
Tel. 0711-722-49351
E-Mail: lsb@rps.bwl.de
Bei geschaltetem Anrufbeantworter: Bitte immer Name, Wohnort, Tel. Nummer und Grund der Beschwerde nennen
sowie um Rückmeldung bitten.
Bundesamt für Flugsicherung (BAF)
Robert-Bosch-Str. 28,
63225 Langen
E-Mail:
poststelle@baf.bund.de, oder
Dr. Baumann, E-Mail: direktor@baf.bund.de
Rolf Keck
Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“
E-Mail: info@fluglaerm-stuttgart.de
Internet: www.fluglaerm-stuttgart.de
Soziale Medien: Facebook, Instagram, X