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Flurbereinigung Donzdorf

Landratsamt Göppingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung Gartenstraße 13 · 73312 Geislingen an der Steige · Tel. 07331 304-270...

Landratsamt Göppingen

Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Gartenstraße 13 · 73312 Geislingen an der Steige · Tel. 07331 304-270 · Fax -203

– untere Flurbereinigungsbehörde –

Öffentliche Bekanntmachung

vom 12.06.2024

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Flurbereinigung Donzdorf (Nordumfahrung)

Landkreis Göppingen

Das Landratsamt Göppingen – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch die einfache Planänderung Nr. 6 nach § 41 / Einbau eines Durchlasses, Sickerleitung mit Schroppen zum Schutz vor Erosion, in der Flurbereinigung Donzdorf (Nordumfahrung) für zulässig erklärt.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Maßnahme beschränkt sich auf einen bestehenden Wegseitengraben. Angrenzende Flächen sind nicht betroffen. Umweltauswirkungen sind nur kurzzeitig zu erwarten durch den Lärm von LKW und Baumaschinen. Die Maßnahme kann im Rahmen der ortsüblichen Unterhaltungsarbeiten des Wegseitengrabens im Herbst außerhalb der Brutzeit stattfinden.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2905) eingesehen werden.

gez. Becker (VD) D.S.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2024
von Bürgermeisteramt Kuchen
28.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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