Im Frühjahr dieses Jahres ist im Flurbereinigungsverfahren Neckartenzlingen die Wertermittlung vor Ort durchgeführt worden. Dazu wurden in einem Raster von 20 x 20 Metern Bodenproben gezogen und die Bodenqualität von landwirtschaftlichen Sachverständigen bewertet. Die Ergebnisse sind in einem sogenannten Bodenwertriss festgehalten und dokumentiert. Unter Berücksichtigung von Hängigkeit, Waldschatten etc. erfolgt derzeit die Ausarbeitung des Bodenwertrisses zur Bodenwertkarte.
Im Anschluss werden die Ergebnisse der Wertermittlung bekanntgegeben. Dies geschieht voraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres. Dazu wird es zum einen eine öffentliche Bekanntmachung mit Auslegung von Unterlagen und zum anderen ein persönliches Schreiben an die Beteiligten geben. In dem darauffolgenden Anhörungstermin (Versammlung) werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert.
Anschließend können die Beteiligten innerhalb eines Monats Einwendungen vorbringen. Diese werden mit den landwirtschaftlichen Sachverständigen überprüft. Nach der Überprüfung aller Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt (Verwaltungsakt).
Hiergegen können die Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats Widerspruch vorbringen. Die Wertermittlung bildet die Grundlage für die weiteren Schritte im Flurbereinigungsverfahren.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.lgl-bw.de/4013.