Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Flurneuordnung-
Az.: 52.03 – 3773 / B 07.16
Öffentliche Bekanntmachung
Vom 07.08.2025
Flurbereinigung Rauenberg / Dielheim (Mannaberg / Baufel); Rhein-Neckar-Kreis
Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
In der Flurbereinigung Rauenberg / Dielheim (Mannaberg / Baufel) hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen am 11.07.2025 genehmigt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des Plans liegen ab dem 18.08.2025 zwei Wochen lang zu den üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Stadt Rauenberg und der Gemeinde Dielheim zur Einsicht aus.
Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können auch auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter dem o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3773).
Christian Tittmann
Leitender Ingenieur D.S.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
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Telefax +49 6221 522-5454
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