Landkreis Ludwigsburg
Das Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Sachsenheim/Sersheim (Südumfahrung) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seiner Nachträge bewirkt ist,
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist und
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3001) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann durch die Beteiligten und den Vorstand innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Ludwigsburg mit Sitz in Ludwigsburg erhoben werden.
Heilbronn, den 26.05.2025
gez. Krüger D.S.
Leiterin der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg