
– untere Flurbereinigungsbehörde –
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Untergruppenbach (Unter dem Schloss)
Landkreis Heilbronn
Schlussfeststellung
vom 10.12.2025
Das Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Untergruppenbach (Unter dem Schloss) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
– die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seines Nachtrags bewirkt ist
– den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
– die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
– die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4081) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats
Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erheben.
gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin