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Flurbereinigung Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen) Enzkreis

Öffentliche Bekanntmachung 1954 B 10.2 Flurbereinigung Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen) ...

Öffentliche Bekanntmachung

1954 B 10.2

Flurbereinigung Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen)

Enzkreis

AUSFÜHRUNGSANORDNUNG

vom 30.04.2025

1. Das Landratsamt Enzkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich der Plannachträge 1 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Wurmberg/Wimsheim (Ortslagen) an.

1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 16.06.2025 festgesetzt.

Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Plannachträge - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

1.2 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke.

Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1954) eingesehen werden.

1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Enzkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Sitz: Pforzheim gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Begründung

Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.

Die Beteiligten sind am 07.11.2024 über den Flurbereinigungsplan gehört worden. Der Plannachtrag wurde am 16.04.2025 bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Enzkreis, Sitz: Pforzheim eingelegt werden. (Hinweis: Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis, Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe oder jede andere Stelle des Landratsamts Enzkreis)

... D.S.

gez. Pilz

(Leitender Ingenieur)

Anhang
Dokument
Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Wimsheim

Kategorien

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