In dem Flurneuordnungsverfahren Horb-Grünmettstetten wurde 2021 der Flurbereinigungsplan, der die rechtlichen Regelungen des Verfahrens zusammenfasst, bekanntgegeben. In den vergangenen Jahren hat die Flurneuordnungsstelle mit allen Personen, die Widerspruch eingelegt hatten, Gespräche geführt, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Diese Verhandlungen sind inzwischen abgeschlossen.
Die daraus resultierenden Änderungen werden im Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan zusammengefasst. Der Nachtrag wird im Juni 2026 bekanntgegeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Zuteilung sich ändert, erhalten – wie bereits 2021 – die entsprechenden Unterlagen.
Seit der Besitzeinweisung 2012 haben sich durch Vereinbarungen, den Flurbereinigungsplan und nun den Nachtrag 1 verschiedene Anpassungen in der Zuteilung ergeben. Mit der Bekanntgabe des Nachtrags 1 wird der Stichtag für den Besitzübergang dieser Flächen festgelegt. Ab Herbst 2026 entspricht der Besitz den rechtlichen Regelungen des Flurbereinigungsplans in der Fassung des Nachtrags 1.
Ab Mitte April werden die geänderten Grenzpunkte in der Örtlichkeit abgemarkt und mit Latten gekennzeichnet. Wir bitten die Eigentümer, ihre Bewirtschafter über die Änderungen zu informieren, damit diese den Besitzübergang bei ihrer Bewirtschaftungsplanung berücksichtigen können.
Für dieses Jahr ist außerdem eine Obstbaum- und Nistkastenaktion vorgesehen. Die Informationen dazu sowie die Bestelllisten werden im Juni 2026 im Mitteilungsblatt der Stadt Horb veröffentlicht. Die Ausgabe der Obstbäume und Nistkästen erfolgt voraussichtlich im Oktober/November 2026.
Freudenstadt, 24. März 2026
gez. Andreas Oeynhausen
Leiter des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung