Öffentliche Bekanntmachung vom 18.11.2024 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord)
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.26 – 3279/ B 07.14-Ä3
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – untere Flurneuordnungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch die einfache Änderung Nr. 3 des Plans nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) für zulässig erklärt.
Die Änderung Nr. 3 betrifft
– die Grünwege Nr. 304/3 und 319/4
– den Asphaltweg Nr. 319/0
– die Herstellung einer Rohrleitung Nr. 319/1
– den Verbundpflastersteinweg Nr. 319/2
– den Wegseitengraben Nr. 319/3
– die landschaftspflegerischen Maßnahmen Nr. 603/0, 638/0, 639/0 und 641/0
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Maßnahmen der Änderung Nr. 3 zum Plan nach § 41 FlurbG führen zu keinen erheblichen Veränderungen für Natur- und Landschaft. Es sind mit den Wegebaumaßnahmen Nr. 319 zwar Eingriffe in die Schutzgüter Boden und Wasser verbunden, es geht damit jedoch nur eine geringe Erheblichkeit einher. Darüber hinaus werden die Eingriffe so gering wie möglich gehalten und der gewählte Ausgleich in Form einer Waldstilllegung übertrifft die Eingriffe bei Weitem. Auch in Hinblick auf das Schutzgut Tiere finden keine erheblichen Eingriffe statt. Es werden weder seltene oder gefährdete Arten beeinträchtigt, noch entstehen Konflikte mit den sogenannten „Anhang IV“ Arten.
Weitere Schutzgüter sind von den Eingriffen der Änderung Nr. 3 nicht betroffen, sodass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3279) eingesehen werden.
gez. Müller, OVR’in DS
Auf die Verkündigungstafel am Rathaus in Mittelschefflenz, Mittelstr. 47 wird verwiesen.