Aus den Rathäusern

– Flurneuordnungsamt – Austraße 17, 74653 Künzelsau – Vermittlung 07940/18-1123, Telefax 07940/18-1139

Öffentliche Bekanntmachung vom 2.12.2024 Flurbereinigung Krautheim-Altkrautheim Hohenlohekreis Az.: 32.3 / 2797 / B 08.18 Abgabe der Massegrundstücke...

Öffentliche Bekanntmachung
vom 2.12.2024
Flurbereinigung Krautheim-Altkrautheim
Hohenlohekreis Az.: 32.3 / 2797 / B 08.18
Abgabe der Massegrundstücke (Rücklagegrundstücke)


1. Das im Flurbereinigungsplan für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstück – Rücklagegrundstück) kann nunmehr an die Teilnehmer abgegeben werden.
Die Massegrundstücke werden vorrangig an Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens abgegeben.
Die Zuteilung erfolgt durch die untere Flurbereinigungsbehörde unter Mitwirkung des Landratsamts Hohenlohekreis – Landwirtschaftsamt – und – Forstamt – sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung gemäß § 54 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) in einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechenden Weise; die Grundsätze zur Vergabe wurden gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks aufgrund eines abgegebenen Höchstangebots besteht nicht.
Die Abgabe erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Grundstück gegen Rückerstattung des Geldausgleichs zurückzugeben ist, falls eine Änderung des Flurbereinigungsplans nach § 64 oder § 144 FlurbG aufgrund eines Rechtsverfahrens dies erfordert oder wenn das Grundstück von der Flurbereinigungsbehörde aus unvorhergesehenen Gründen für andere Zwecke ganz oder teilweise benötigt wird.
Diese Vorbehalte gelten bis zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens.
2. Folgende Massegrundstücke können abgegeben werden:

Flurstück Nr.

Lage

Fläche (m²)

Nutzungsart

Richtpreis

Bemerkungen

Gemarkung Altkrautheim

3216/1

Urteil

464

Grünland

400 €

Richtpreis enthält den Wert der Obstbaumbestände.

3218

Urteil

1273

Mischwald

1.300 €

Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände.

3490

Hofstattwiesen

89

Gartenland

150 €

Verpachtet bis 31.12.2025!

3565

Hungerhalde

3231

Grünland

4.550 €

Verpachtet bis 31.12.2025!

3578

Oberer Haldenrain

3184

Mischwald

4.750 €

Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände.

3619

Buchholz

742

Laubwald

980 €

Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände.

Gemarkung Krautheim

6175

In der Lache

5106

Grünland

7.770 €

Durch das Flurstück führt eine Telekommunikationsleitung der Stadt Krautheim sowie eine Abwasserleitung des AZV Mittleres Jagsttal.

Verpachtet bis 31.12.2025!

Eine Karte mit den Massegrundstücken sowie die Grundsätze zur Vergabe der Massegrundstücke liegen vom 6. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2024 im Rathaus in Krautheim, Burgweg 5, 74238 Krautheim während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme für die Interessenten aus.
Diese Bekanntmachung, die Karte mit den Massegrundstücken sowie die Grundsätze zur Vergabe können auch auf der Internetseite des Landratsamts Hohenlohekreis (www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen) und auf der Internetseite des Landesamts für
Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2797) eingesehen werden.
Die Angebote sollen sich am angegebenen Richtpreis orientieren.
3. Angebote sind bis spätestens 10. Januar 2024 schriftlich beim Landratsamt Hohenlohekreis – Flurneuordnungsamt –, Austraße 17, 74653 Künzelsau einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter die Beschaffenheit und die Lage des Massegrundstücks kennen und bereit sind, es im derzeitigen Zustand zu übernehmen.
Der Besitzübergang ist für Frühjahr 2025 geplant. Der genaue Termin wird den betroffenen Teilnehmern gesondert mitgeteilt.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Massegrundstücken grunderwerbssteuerpflichtig ist.
gez. Küßner

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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