Öffentliche Bekanntmachung
vom 2.12.2024
Flurbereinigung Krautheim-Altkrautheim
Hohenlohekreis Az.: 32.3 / 2797 / B 08.18
Abgabe der Massegrundstücke (Rücklagegrundstücke)
1. Das im Flurbereinigungsplan für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstück – Rücklagegrundstück) kann nunmehr an die Teilnehmer abgegeben werden.
Die Massegrundstücke werden vorrangig an Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens abgegeben.
Die Zuteilung erfolgt durch die untere Flurbereinigungsbehörde unter Mitwirkung des Landratsamts Hohenlohekreis – Landwirtschaftsamt – und – Forstamt – sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung gemäß § 54 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) in einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechenden Weise; die Grundsätze zur Vergabe wurden gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks aufgrund eines abgegebenen Höchstangebots besteht nicht.
Die Abgabe erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Grundstück gegen Rückerstattung des Geldausgleichs zurückzugeben ist, falls eine Änderung des Flurbereinigungsplans nach § 64 oder § 144 FlurbG aufgrund eines Rechtsverfahrens dies erfordert oder wenn das Grundstück von der Flurbereinigungsbehörde aus unvorhergesehenen Gründen für andere Zwecke ganz oder teilweise benötigt wird.
Diese Vorbehalte gelten bis zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens.
2. Folgende Massegrundstücke können abgegeben werden:
Flurstück Nr. | Lage | Fläche (m²) | Nutzungsart | Richtpreis | Bemerkungen |
Gemarkung Altkrautheim | |||||
3216/1 | Urteil | 464 | Grünland | 400 € | Richtpreis enthält den Wert der Obstbaumbestände. |
3218 | Urteil | 1273 | Mischwald | 1.300 € | Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände. |
3490 | Hofstattwiesen | 89 | Gartenland | 150 € | Verpachtet bis 31.12.2025! |
3565 | Hungerhalde | 3231 | Grünland | 4.550 € | Verpachtet bis 31.12.2025! |
3578 | Oberer Haldenrain | 3184 | Mischwald | 4.750 € | Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände. |
3619 | Buchholz | 742 | Laubwald | 980 € | Richtpreis enthält den Wert der Holzbestände. |
Gemarkung Krautheim | |||||
6175 | In der Lache | 5106 | Grünland | 7.770 € | Durch das Flurstück führt eine Telekommunikationsleitung der Stadt Krautheim sowie eine Abwasserleitung des AZV Mittleres Jagsttal. Verpachtet bis 31.12.2025! |
Eine Karte mit den Massegrundstücken sowie die Grundsätze zur Vergabe der Massegrundstücke liegen vom 6. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2024 im Rathaus in Krautheim, Burgweg 5, 74238 Krautheim während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme für die Interessenten aus.
Diese Bekanntmachung, die Karte mit den Massegrundstücken sowie die Grundsätze zur Vergabe können auch auf der Internetseite des Landratsamts Hohenlohekreis (www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen) und auf der Internetseite des Landesamts für
Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2797) eingesehen werden.
Die Angebote sollen sich am angegebenen Richtpreis orientieren.
3. Angebote sind bis spätestens 10. Januar 2024 schriftlich beim Landratsamt Hohenlohekreis – Flurneuordnungsamt –, Austraße 17, 74653 Künzelsau einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter die Beschaffenheit und die Lage des Massegrundstücks kennen und bereit sind, es im derzeitigen Zustand zu übernehmen.
Der Besitzübergang ist für Frühjahr 2025 geplant. Der genaue Termin wird den betroffenen Teilnehmern gesondert mitgeteilt.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Massegrundstücken grunderwerbssteuerpflichtig ist.
gez. Küßner