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Flurneuordnungsamt – untere Flurbereinigungsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Löwenstein (Wolfertsberg) Landkreis Heilbronn Schlussfeststellung vom 30.12.2024 Das Landratsamt...

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Löwenstein (Wolfertsberg) Landkreis Heilbronn

Schlussfeststellung vom 30.12.2024

Das Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Löwenstein (Wolfertsberg) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass

– die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist,

– den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,

– die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,

– die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3162) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erheben.

gez. Krüger D.S.

Amtsleiterin

Erscheinung
Löwensteiner Chronik
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Ausgabe 02/2025

Orte

Löwenstein

Kategorien

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Panorama
von Landratsamt Heilbronn
10.01.2025
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