Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Löwenstein (Wolfertsberg) Landkreis Heilbronn
Schlussfeststellung vom 30.12.2024
Das Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Löwenstein (Wolfertsberg) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass
– die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist,
– den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
– die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,
– die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3162) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erheben.
gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin