
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ROTTWEIL
Große Kreisstadt Rottweil und die Gemeinden Deißlingen, Dietingen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil
Offenlagebeschluss
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat am 13.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes 2012 – 32. Änderung „SO Photovoltaikanlage Haslerhof“ in der Fassung vom 11.08.2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wird die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich wird entsprechend der beigefügten Planzeichnungen zur 32. Flächennutzungsplanänderung des Flächennutzungsplans 2012 mit Stand 11.08.2025 gefasst.
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Göllsdorf. Nördlich und östlich des Plangebiets verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen Göllsdorf und Rottweil. Im Nordwesten angrenzend liegt der landwirtschaftliche Betrieb Haslerhof, im Norden und Osten befinden sich landwirtschaftliche Flächen, im Osten grenzt Waldbestand an das Gebiet an. Im Süden grenzt das Gebiet an die B27 (Rottweil – Neukirch) an. Das Gebiet wird im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Wege eingegrenzt.
Der Geltungsbereich der 32. Flächennutzungsplanänderung „SO Photovoltaikanlage Haslerhof“ umfasst eine Fläche von ca. 16,5 ha auf den Flurstücken 912, 913/1, 1713, 1714, 1715 und 1716 im Bereich Oberer Sprelling bzw. Haslerhof auf der Gemarkung Göllsdorf. Darin enthalten ist eine geplante Sonderbaufläche mit ca. 16,5 ha.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung:
Ziel der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 ist die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts zur Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Göllsdorf.
Verfahren:
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO Photovoltaikanlage Haslerhof wird mit dem geplanten parallel entstehenden Bebauungsplan „SO Photovoltaikanlage Haslerhof“ im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Da die Fläche im Flächennutzungsplan 2012 sowie in der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, für die Planung aber eine Sonderbaufläche erforderlich ist, wird im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB die Änderung durchgeführt.
Umweltbezogene Informationen:
Folgende umweltrelevante Informationen sind vorhanden:
Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Boden und Fläche
- Landwirtschaftliche Nutzung als Grünland, Fettwiese und Streuobstbestand am Westrand sowie vier unterschiedliche Bodentypen
- Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden
Grund- und Oberflächenwasser
- Abschnittsweise liegt der Haslerhofbach innerhalb des Plangebietes. Ansonsten keine festgesetzten Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsflächen oder Quellschutzgebiete vorhanden.
Klima und Luft
- Landwirtschaftliche Flächen sind Kaltluftproduktionsflächen, jedoch ohne Relevanz für die Durchlüftung von Ortsbereichen.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Relevanzprüfung vom 22.02.2024 durch das Büro faktorgruen mit dem Ergebnis, dass Habitat-Potenziale für Gehölzbrüter, Höhlenbrütende Arten, Gebäudebrüter, Milan und Fledermäuse und weitere Arten bestehen.
- Durch angrenzende Nasswiesen Lebensraummöglichkeiten für Amphibien.
- Für Reptilien, Schmetterlinge und Weichtiere und besondere Pflanzen bestehen keine geeigneten Habitatstrukturen.
Landschaftsbild und Erholungswert
- Das vorhandene Landschaftsbild ist geprägt durch die B27, den Testturm, Strommasten und ein wenig bis mittelmäßig bewegtes Relief sowie Vegetations- und Kleingewässerstrukturen
- Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des hohen Verkehrsaufkommens der B27 ist keine Erholungsfunktion vorhanden.
Mensch
- Bereits vorhandene Lärmbelästigung durch das Verkehrsaufkommen der angrenzenden B27.
- Temporäre Lärmbelästigung durch Baustelleneinrichtung.
Kultur- und Sachgüter
- Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden.
Wechselwirkungen
- Vorhabenbedingte Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern führen können und über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen, sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Veröffentlichungsfrist:
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO Photovoltaikanlage Haslerhof“ in der Fassung vom 11.08.2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht wird in der Zeit vom
15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
folgendermaßen veröffentlicht:
Veröffentlichung im Internet:
Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Öffentliche Auslegung von Flächennutzungsplänen, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP - UVPVorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.
Zusätzliche Einsichtnahme:
Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem 24.12.2025 und 06.01.2026 das Neue Rathaus in Rottweil geschlossen ist.
Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden und Anregungen an info-stadtplanung@rottweil.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser, auch die individuellen Schließzeiten über Weihnachten und Neujahr.
Stellungnahmen:
Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.
Stellungnahmen zur 32. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026) folgendermaßen abgegeben werden: Stellungnahmen sollen elektronisch an info-stadtplanung@rottweil.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgeben werden, an Stadt Rottweil, FB Bauen und Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil.
Hinweise:
Gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan
Rottweil, den 24.11.2025
gez.
Dr. Christian Ruf
Oberbürgermeister
Planauslage des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung:
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nachmittags: Montag bis Mittwoch, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeinde Wellendingen
Montag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Dienstag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag, 8:00 Uhr - 12:00 Uhr