… es geht noch weiter!
Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Stadt, die zum Ziel hat, insbesondere die Ortskerne zu erhalten sowie attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Um Schritt für Schritt eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, besteht in der Stadt Rauenberg – Ortsteil Rotenberg seit 2014 ein Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Rotenberg“.
Mit Bescheid vom 23.05.2025 wurde der Bewilligungszeitraum des Sanierungsprogramms bis zum 30.04.2027 verlängert und die bisher bewilligte Förderrahmen von 3.166.667,00 € auf jetzt 3.666.667,00 € aufgestockt.
Den Förderrahmen tragen Land und Bund zu 60 % und die Gemeinde zu 40 %. Die Aufstockung bedeutet also eine Erhöhung des Zuwendungsbetrages von Land und Bund um 300.000 € auf jetzt 2.200.000,– Euro.
Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung des Ortskernes bei. Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße auch von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ab.
Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, arbeiten wir bereits seit 2014 daran, den Ortskern in Rotenberg weiter aufzuwerten. Durch die Fördermittel, die der Stadt Rauenberg aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen, haben wir sehr gute Voraussetzungen, Sie dabei zu unterstützen.
Ziel ist es, den Ortskern in Rotenberg weiter aufzuwerten. Darüber hinaus soll der Gebäude- und Wohnungsbestand unter Wahrung ortstypischer und prägender Gestaltungselemente den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden.
Ein weiterer Schwerpunkt nach der bereits abgeschlossenen Sanierung der Schloßstraße wird die nun anstehende Sanierung der Weinbergstraße und der Stichstraße Hofäcker sein.
Nachfolgend möchten wir Sie über Ihre Möglichkeiten als Eigentümer informieren:
Gerne können sich modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer bezüglich einer möglichen Bezuschussung ihrer geplanten Maßnahmen an das Bauamt wenden.
Gefördert werden:
Voraussetzungen:
Steuerliche Abschreibung / Nullsummenförderung:
Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch nehmen zu können. Hierfür stellt die Stadt nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig. Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.
Ihre Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Rauenberg
Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg
Frau Tanja Freudensprung
Stadtbauamt
E-Mail: tanja.freudensprung@rauenberg.de, Tel.: 06222 / 619-36
Die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn
Herr Matthias Nüßgen
Projektleiter | Abt. Stadterneuerung
E-Mail: matthias.nuessgen@steg.de, Tel.: 07131/9640-15