Interessierte Träger wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche und karitative Einrichtungen, Kommunen, kommunale Verbände, Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialpartner etc. können noch bis zum 31. Mai 2025 Förderanträge für innovative Projekte zu diesem Themenkomplex stellen.
Projekte sollten auch eines oder mehrere der festgelegten Querschnittsziele wie die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, Transnationale Kooperation und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU berücksichtigen.
Detaillierte Informationen zur Ausschreibung gibt es unter www.landkreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Soziales – Soziale Hilfen – Förderung“. Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Nina Gugel, Tel. 07071 / 207-6184, E-Mail: esfgeschaeftsstelle@kreis-tuebingen.de