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Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) zur Integration benachteiligter Menschen: Träger können noch bis 31. Mai 2025 Anträge stellen

Interessierte Träger wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche und karitative Einrichtungen, Kommunen, kommunale Verbände, Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen,...

Interessierte Träger wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche und karitative Einrichtungen, Kommunen, kommunale Verbände, Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialpartner etc. können noch bis zum 31. Mai 2025 Förderanträge für innovative Projekte zu diesem Themenkomplex stellen.

Projekte sollten auch eines oder mehrere der festgelegten Querschnittsziele wie die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, Transnationale Kooperation und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU berücksichtigen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung gibt es unter www.landkreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Soziales – Soziale Hilfen – Förderung“. Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Nina Gugel, Tel. 07071 / 207-6184, E-Mail: esfgeschaeftsstelle@kreis-tuebingen.de

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025
von Landratsamt Tübingen
10.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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