Das ELR-Jahresprogramm 2026 ist ausgeschrieben. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet das ELR den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung struktureller Herausforderungen im ländlichen Raum. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist, Impulse zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne zu setzen, und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Neubau von Einfamilienhäusern im ELR nicht mehr gefördert wird.
Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen
Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Baugebieten der 60er- und 70er-Jahre. Im Fokus stehen die Aktivierung von Wohnraum durch Umnutzung leerstehender Gebäude, umfassende Modernisierungen, Aufstockung von Bestandsgebäuden, Abbruch von Gebäuden zur Baureifmachung von Grundstücken und innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen und Aufstockungen 50.000 Euro, bei Umnutzungen 60.000 Euro. Der Neubau von eigengenutzten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, allerdings nur, wenn das Gebäude überwiegend in Holzbauweise entsteht. Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauten.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen sollen kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten unterstützt werden. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel.
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Der Fördersatz richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Kleinstunternehmen können unter Beachtung der EU-Beihilfevorgaben mit einem Fördersatz von bis zu 30 % gefördert werden.
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen
Hier geht es um die Modernisierung und Umnutzung von Dorfgemeinschaftshäusern und die Schaffung von Barrierefreiheit.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Durch Förderanreize soll das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen unterstützt werden. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 % erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.
ELR und Sanierungsgebiete
Eine ELR-Förderung ist nur außerhalb der Abgrenzungen von Sanierungsgebieten möglich. Sanierungsgebiete gibt es in der Kernstadt von Horb am Neckar und in den Stadtteilen Betra, Mühlen und Mühringen.
Antragstellung
Die Anträge werden digital gestellt und müssen bis 15. September 2025 bei der Stadt Horb a. N. vorliegen. Wenn Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung Horb a. N. für das ELR-Programm: Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295, E-Mail: a-fluechter@horb.de
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung grundsätzlich im Jahr 2026 beginnt, damit ein zügiger Mittelabfluss gewährleistet ist. Antragstellende müssen jedoch mit dem Beginn ihrer Projekte bis zur Programmentscheidung warten.
Weitere Informationen zum ELR und die aktuellen Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg unter: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx.