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Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit mehreren Jahren am Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ und möchte auch in der neuen Förderperiode...

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit mehreren Jahren am Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ und möchte auch in der neuen Förderperiode aktiv werden.

Wir möchten allen Grundstückseigentümern von Streuobstwiesen die Möglichkeit geben, an diesem Programm (wieder) teilzunehmen. Um das notwendige Baumschnittkonzept erstellen zu können, bittet die Gemeindeverwaltung alle interessierten Streuobstwiesenbesitzer sich mit Frau Efe im Rathaus Helmstadt, Zimmer Nr. 14, Tel. 07263/9120 20 oder per E-Mail tina.efe@helmstadt-bargen.de in Verbindung zu setzen.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten, um eine Förderung zu bekommen:

  • Jeder beantragte Baum muss im beantragten Dreijahreszeitraum mindestens einmal geschnitten werden.
  • Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Obstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im Außenbereich.
  • Die Förderung beträgt 18 Euro je Baum.
  • Die Anzahl der geförderten Bäume, Obstart und die Flurstücknummer muss angegeben werden.

Wenn Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Anzahl der Bäume unter Angabe der Flurstücknummer bis spätestens 06.02.2025 schriftlich mit.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
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Ausgabe 03/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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