Ziel des Programms ist die Einsparung von Primärenergie, die verstärkte Nutzung von regenerativen Energien und damit die Reduktion von CO2, die Einsparung von Trinkwasser sowie die Förderung des landschaftsprägenden Streuobstbaues.
Die Förderung im Gebäudesektor betrifft ausschließlich Altbauten (Bauantrag vor 01.02.2002). Neubauvorhaben werden nicht gefördert.
Die Richtlinien regeln die Bezuschussung folgender Vorhaben:
2.1 Begrünung von Dachflächen im Wohnungsbau (einschl. Garagen)
2.2 Bau von Zisternen
2.3 Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen
2.4 Bestäubungsprämie für Bienenvölker
2.5 Innovative Technologien
2.6 Förderung Erstberatung durch Energieberater Barner
2.7 Lastenfahrrad – E-Lastenfahrrad
3.1 Eine Förderung wird nicht gewährt,
für Maßnahmen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind.
3.2 Fördervoraussetzungen
Antrags- und förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für die in Ihrem Eigentum stehenden Wohnungen/Gebäude und/oder Grundstücke. Bezuschusst werden Vorhaben, die auf dem Gebiet der Gemeinde Winterbach verwirklicht werden. Die einzelnen Zuschüsse können nebeneinander gewährt werden. Eine Förderung durch Dritte ist möglich. Die Zuschüsse, auf die kein Rechtsanspruch besteht, werden nach Ausführung des Vorhabens in Form von verlorenen Zuschüssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Zuschüsse werden auf Antrag gewährt. Anträge sind beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Das Gebäude und die Wohnung bzw. das Flurstück, für das ein Zuschuss beantragt wird, Name und Anschrift des Antragstellers sowie eine Beschreibung des Vorhabens. Weiter muss eine Rechnungskopie (außer Hochstämmen und Grünlandstreifen) vorgelegt werden. Die Gemeinde ist berechtigt, die Förderobjekte vor und nach der Ausführung zu überprüfen.
Kosten, die durch Zuschüsse der Gemeinde Winterbach gedeckt werden, dürfen nicht mietwirksam werden. Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben wird der Zuschussbescheid aufgehoben. Der Bescheid kann aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass die Zuschussvoraussetzungen weggefallen sind. Durch falsche oder wegfallende Voraussetzungen bewilligte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.
Bei besonders großen Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse über die angegebenen Höchstgrenzen hinaus beantragt werden. Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall.
3.3 Förderfristen
Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen der Schlussrechnung (Rechnungsdatum) zu stellen. Später eingehende Anträge werden abgelehnt.
4.1 Dachbegrünung (nur Altbau)
je m² 4 €
Höchstgrenze 300 €
4.2 Zisterne (nur Altbau)
bei mindestens 2 m³ Speichervolumen zur Verwendung für Brauchwasser 300 €
4.3 Streuobstbau
Pflanzung eines Obstbaumhochstammes auf Markung Winterbach
(Winterbach, Engelberg und Manolzweiler)
Höchstgrenze 10 Bäume im Jahr, je Baum 8 €
(Beantragung bei der Kämmerei)
4.4 Bestäubungsprämie
pro Bienenvolk auf Winterbacher Markung aufgestellt
je Volk 10 €
Höchstgrenze 20 Völker
4.5 Innovative Technologien
Förderung von Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz individuell
4.6 Förderung Erstberatung durch Energieberater Barner (nur Altbau)
je Beraterstunde 40 €
4.7 Lastenfahrrad – E-Lastenfahrrad
Einmalige Förderung bei Neuanschaffung 250 €
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 entschieden, dass Fördertatbestände, welche auch vom Bund oder Land oder durch Steuerermäßigung gefördert werden, aus dem Förderprogramm herausgenommen werden, um Doppelförderungen zu vermeiden. Dies betrifft vor allem Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudes, wie Dämmmaßnahmen, Fenster- und Türtausch, kontrollierte Be- und Entlüftung sowie den hydraulischen Abgleich der Heizkörper.
Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Winterbach keine Beratungen zu möglichen Steuerermäßigungen nach dem Einkommensteuergesetz vornehmen kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.
Die Verwaltung wird zusammen mit der Geschäftsstelle Klimaschutz für das Förderprogramm 2026 prüfen, welche innovative und zukunftsgerichtete Fördermaßnahmen möglich sind, für welche derzeit aber noch keine Doppelförderung besteht. Im Rahmen dieser Prüfung sollen die FEEWI, die Lokale Agenda und auch die Einwohner/-innen über eine Bürgerbeteiligung mit eingebunden werden. Einwohner/-innen können gerne ab sofort Vorschläge hierfür machen und uns diese schriftlich per E-Mail oder Post zukommen lassen.
Regenwassernutzung innerhalb eines Gebäudes
Wird das in Zisternen gesammelte Regenwasser für die Waschmaschine oder zur Toilettenspülung verwendet, gilt Folgendes:
Es darf keine Verbindung zwischen dem Regenwassersystem und dem Trinkwassersystem vorhanden sein. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme (Regenwasser/Trinkwasser) müssen unterschiedlich farblich gekennzeichnet sein.
Soll bei Regenwassermangel Trinkwasser verwendet werden, so darf der Anschluss nur über einen Rohrunterbrecher oder freien Einlauf erfolgen.
In das Leitungssystem des Regenwassers ist ein zusätzlicher Wasserzähler einzubauen, mit dem das Regenwasser, das der Kanalisation zugeführt wird, gemessen werden kann.
Vor Inbetriebnahme muss das Regenwasserleitungssystem vom Wassermeister des Remstalwerkes abgenommen werden. Die Abnahme ist bei der Gemeinde zu beantragen.
Innovative Technologien
Die Gemeinde Winterbach will innovative Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung und des Umweltschutzes fördern. Hierzu sollte vor Umsetzung der Maßnahme ein Antrag über die Förderung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, indem die Maßnahme vorgestellt wird und ein Nachweis über die Energieeinsparung bzw. den Umweltschutzaspekt erbracht wird. Danach entscheidet ein Gremium über die Förderfähigkeit und den Förderbetrag.
Förderung Erstberatung
Herr Michael Barner ist als Energieberater für die Gemeinde Winterbach tätig, die Erstberatung durch Herrn Barner wird deshalb mit 40 €/Std. gefördert.
Kontakt: Dipl.-Ing. Michael Barner, Lerchenstraße 1, 73650 Winterbach, Tel.: 07181 75119
Herr Ulrich Dengler (Bauamt), Tel.: 07181 7006 -1206 oder per E-Mail (U.Dengler@Winterbach.de)