Der Landkreis Karlsruhe weist darauf hin, dass aktuell das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2025 am Start ist. Mit dem Landesförderprogramm werden gezielt Maßnahmen unterstützt, die zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Förderung der Wirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung von Kommunen beitragen. Förderschwerpunkte sind die Bereiche Wohnen/Innenentwicklung, Grundversorgung und Arbeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Umnutzung bestehender Bausubstanz zu Wohnraum, aber auch die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stehen im Fokus. In der Kategorie Arbeiten kann die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Ortskernen sowie auch die Neuansiedlung oder Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert werden. Übergeordnetes Ziel aller Einzelmaßnahmen ist die nachhaltige Strukturentwicklung der Kommunen.
Teilnehmen können interkommunale Zusammenschlüsse, Kommunen oder Ortsteile mit einer ländlichen Prägung. Zuwendungsempfänger können aber auch Privatpersonen, Unternehmen und Vereine sein. Der Aufnahmeantrag in das Förderprogramm kann ausschließlich von Städten und Gemeinden gestellt werden. Dieser enthält die von der Kommune positiv bewerteten, private Projekte. Die Beratung zur privaten Projekteinreichung erfolgt über die teilnehmenden Gemeinden.
Städte und Gemeinden können noch bis 30. September 2024 Anträge einreichen. Privaten Interessenten wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Kommune in Verbindung zu setzen. Die Programmentscheidung wird im Frühjahr 2025 erwartet.
Informationen sind auch im Landratsamt Karlsruhe bei Frau Diana Peter, Tel. 0721/936-51400 bzw. per E-Mail strukturfoerderung@landratsamt-karlsruhe.de erhältlich. (pm/red)