Das Förderprogramm „KlimaIMPULS“ leistet seit dem Jahr 2021 einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz in Schwetzingen.
In seiner Sitzung am 7. Mai hat der Technische Ausschuss einer Neuauflage des Programms zugestimmt. Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Juni 2025 für einen Zeitraum von sieben Monaten.
Im Förderbereich KlimaresilienzIMPULS bietet der neue Beratungsgutschein „Grüngestaltung“ eine erste Orientierung zu Maßnahmen wie der Begrünung von Dächern, Fassaden und Entsiegelungsflächen, der Kombination von Gründach und Photovoltaik sowie der Umgestaltung von Schottergärten in einen naturnahen Garten.
„Stadtgrün kann dabei helfen, mit dem Klimawandel einhergehende Folgen abzumildern und für Abkühlung zu sorgen“, erklärt Maike Berkemeier vom Büro für Klimaschutz. „Mit dem neuen Beratungsangebot möchten wir Schwetzinger Bürgerinnen, Vereinen und Unternehmen, die eine Begrünungsidee haben, eine praktische Hilfestellung zur Umsetzung ihrer Idee bieten.“
Die Beratungen werden vom Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt, die Stadt übernimmt die Kosten für 25 Beratungen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, die genauen Förderbedingungen und die Förderanträge finden Sie auf der Webseite der Stadt: www.schwetzingen.de/foerderprogramme
Fragen beantwortet das Büro für Klimaschutz, per E-Mail: klimaschutz@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202/87-480. (pm/red)