Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist das Teilhaben mindestens einer zur Miete lebenden Person am produzierten PV-Strom.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss im Stadtgebiet von Filderstadt sein.
Gefördert wird die Photovoltaik-Belegung eines (teil-) vermieteten Hauses in Höhe von 150 €/Kilowattpeak Anlagenleistung. Die maximale Förderung beträgt 3.000 Euro.
Die Richtlinie und Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de/start/service/downloadbereich.html.
Hier finden Sie auch weitere Förderprogramme der Stadt Filderstadt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es bei der Stabsstelle des Oberbürgermeisters für Klimaschutz, E-Mail: uschwarz@filderstadt.de, Telefon: 0711/7003-1221. (us)