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Förderprogramm Klimaschutz Photovoltaik-Belegung (teil-) vermietetes Haus

Was wird gefördert? Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden. Förderfähig sind ausschließlich...
Foto: Stadt Filderstadt
  • Was wird gefördert?

Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist das Teilhaben mindestens einer zur Miete lebenden Person am produzierten PV-Strom.

  • Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss im Stadtgebiet von Filderstadt sein.

  • Wie wird gefördert?

Gefördert wird die Photovoltaik-Belegung eines (teil-) vermieteten Hauses in Höhe von 150 €/Kilowattpeak Anlagenleistung. Die maximale Förderung beträgt 3.000 Euro.

Die Richtlinie und Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de/start/service/downloadbereich.html.

Hier finden Sie auch weitere Förderprogramme der Stadt Filderstadt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es bei der Stabsstelle des Oberbürgermeisters für Klimaschutz, E-Mail: uschwarz@filderstadt.de, Telefon: 0711/7003-1221. (us)

Erscheinung
Amtsblatt Filderstadt
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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