Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Wohngebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachgewiesene Maximalbelegung aller Dachflächen des Wohngebäudes. Bei der Maximalbelegung nicht berücksichtigt werden zur Solarnutzung nicht geeignete Dachflächen. Dazu zählen Norddächer (Dachausrichtung nördlicher als Nordwest bzw. Nordost), verschattete Dächer, verschattete Teildachflächen und bereits belegte Flächen (z.B. durch Wärmekollektoren für Solarthermie, Dachfenster, Sicherheits-, Mindestabstände und Befestigungen von Laternen an Dächern).
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Stadtgebiet von Filderstadt sein.
Gefördert wird die PV-Maximalbelegung in Höhe von 150 Euro pro Kilowattpeak Anlagenleistung. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro.
Die Richtlinie und Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de/start/service/downloadbereich.html. (us)