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Förderrichtlinien Streuobstbäume Neckartailfingen

GEMEINDE NECKARTAILFINGEN Förderrichtlinie Streuobstbäume Neckartailfingen Der Gemeinderat hat am 27. Januar 2026 in öffentlicher Sitzung...

GEMEINDE NECKARTAILFINGEN

Förderrichtlinie Streuobstbäume Neckartailfingen

Der Gemeinderat hat am 27. Januar 2026 in öffentlicher Sitzung folgende Förderrichtlinien Streuobstbäume Neckartailfingen beschlossen:

1. Hintergrund und Zielsetzung

Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft Neckartailfingens. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und tragen zur ökologischen Vielfalt bei. Mit dieser Förderrichtlinie möchten wir Privatpersonen motivieren, durch die Pflanzung von hoch- und halbstämmigen Streuobstbäumen aktiv zum Umwelt- und Naturschutz beizutragen.

2. Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neupflanzung von hoch- und halbstämmigen Streuobstbäumen auf privaten Flächen. Dazu zählen insbesondere:

  • Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Kirsch- und Walnussbäume,
  • andere traditionelle Obstsorten, die für den Streuobstanbau geeignet sind.

Nicht förderfähig sind:

  • Spindelbäume, Säulenobst oder andere schwachwüchsige Formen,
  • Bäume, die im Rahmen einer gewerblichen Nutzung (z. B. Erwerbsobstbau) gepflanzt werden.

3. Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die:

  • ihren Wohnsitz im Fördergebiet haben,
  • die Bäume auf nicht-gewerblich genutzten Flächen im Gemeindegebiet Neckartailfingen pflanzen (z. B. Hausgärten, Wiesen, private Grundstücke).

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe mit Erwerbsobstbau,
  • Vereine, Körperschaften oder öffentliche Einrichtungen.

4. Förderhöhe und Bedingungen

Für die Förderung steht jährlich ein Gesamtbetrag von 1.000 EUR zur Verfügung. Eine Auszahlung erfolgt nur, solange der Fördertopf ausreichende Mittel bereithält. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Kalenderjahr können pro Antragsteller maximal drei Bäume gefördert werden.

Die Förderung beträgt:

  • 1⁄3 der Bruttokosten pro Baum,
  • maximal jedoch 20 EUR pro Baum.

Beispiel:

Ein Baum kostet 45 EUR brutto Förderung: 15 EUR

Ein Baum kostet 75 EUR brutto Förderung: 20 EUR (Deckelung)

Hinweis: Die Förderung erfolgt nachträglich und nur bei vollständiger Antragstellung mit Nachweisen.


5. Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Antrag bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bäume müssen nachweislich gepflanzt worden sein.
  • Es muss sich um hoch- oder halbstämmige Sorten handeln.
  • Die Pflanzung muss auf einer nicht-gewerblich genutzten Fläche erfolgen.
  • Die Pflanzung muss im aktuellen Förderjahr erfolgt sein.

6. Antragstellung – So funktioniert's

Der Antrag ist nach der Pflanzung zu stellen. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

1. Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online oder im Rathaus),

2. Kopie der Rechnung oder Quittung über den Kauf der Bäume (inkl. Sortenangabe),

3. Fotodokumentation der gepflanzten Bäume,

4. Lageplan oder Skizze der Pflanzfläche (z. B. Luftbild, Flurkarte oder Handskizze).

Die Unterlagen können per Post oder digital (steuern@neckartailfingen.de) eingereicht werden.

7. Auszahlung der Förderung

Nach positiver Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das im Antrag angegebene Konto. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Antragseingangs.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt zum 01. Februar 2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Neckartailfingen, den 28. Januar 2026

Wolfgang Gogel

Bürgermeister

Kontakt und Beratung

Für Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverwaltung Neckartailfingen

Sachgebiet Steuern und Gebühren

Telefon: 07127 1808 38

E-Mail: steuern@neckartailfingen.de

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter www.neckartailfingen.de.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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