GEMEINDE NECKARTAILFINGEN
Der Gemeinderat hat am 27. Januar 2026 in öffentlicher Sitzung folgende Förderrichtlinien Streuobstbäume Neckartailfingen beschlossen:
1. Hintergrund und Zielsetzung
Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft Neckartailfingens. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und tragen zur ökologischen Vielfalt bei. Mit dieser Förderrichtlinie möchten wir Privatpersonen motivieren, durch die Pflanzung von hoch- und halbstämmigen Streuobstbäumen aktiv zum Umwelt- und Naturschutz beizutragen.
2. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neupflanzung von hoch- und halbstämmigen Streuobstbäumen auf privaten Flächen. Dazu zählen insbesondere:
Nicht förderfähig sind:
3. Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die:
Nicht antragsberechtigt sind:
4. Förderhöhe und Bedingungen
Für die Förderung steht jährlich ein Gesamtbetrag von 1.000 EUR zur Verfügung. Eine Auszahlung erfolgt nur, solange der Fördertopf ausreichende Mittel bereithält. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Kalenderjahr können pro Antragsteller maximal drei Bäume gefördert werden.
Die Förderung beträgt:
Beispiel:
Ein Baum kostet 45 EUR brutto Förderung: 15 EUR
Ein Baum kostet 75 EUR brutto Förderung: 20 EUR (Deckelung)
Hinweis: Die Förderung erfolgt nachträglich und nur bei vollständiger Antragstellung mit Nachweisen.
5. Voraussetzungen für die Förderung
Damit ein Antrag bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
6. Antragstellung – So funktioniert's
Der Antrag ist nach der Pflanzung zu stellen. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
1. Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online oder im Rathaus),
2. Kopie der Rechnung oder Quittung über den Kauf der Bäume (inkl. Sortenangabe),
3. Fotodokumentation der gepflanzten Bäume,
4. Lageplan oder Skizze der Pflanzfläche (z. B. Luftbild, Flurkarte oder Handskizze).
Die Unterlagen können per Post oder digital (steuern@neckartailfingen.de) eingereicht werden.
7. Auszahlung der Förderung
Nach positiver Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das im Antrag angegebene Konto. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Antragseingangs.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt zum 01. Februar 2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Neckartailfingen, den 28. Januar 2026
Wolfgang Gogel
Bürgermeister
Kontakt und Beratung
Für Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an:
Gemeindeverwaltung Neckartailfingen
Sachgebiet Steuern und Gebühren
Telefon: 07127 1808 38
E-Mail: steuern@neckartailfingen.de
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter www.neckartailfingen.de.