Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Kommunalpolitik

Förderung Baumschnitt, Baumpflanzung und Bio-Zertifizierung für Streuobst 2026

Liebe Mitglieder und Freunde des OGV Weilheim, in den vergangenen Tagen erreichte uns die Mitteilung der Landwirtschaftsverwaltung zur Förderung des...

Liebe Mitglieder und Freunde des OGV Weilheim,

in den vergangenen Tagen erreichte uns die Mitteilung der Landwirtschaftsverwaltung zur Förderung des Baumschnitts, der Baumpflanzung und der Bio-Zertifizierung in Baden-Württemberg ab 2026.

Registrierung und damit auch „Antragsfrist“ für die Förderung in 2026 ist der 31.12.2025, für die Förderung der Bio-Zertifizierung, der 15.01.2026 für die Förderung des Baumschnitts und ab dem 01.01.2026 können auch wieder Baumpflanzungen gefördert werden

Zum Thema Förderung der Bio-Zertifizierung: Die Firma Häussermann wird ab 2026 die Erfassung Streuobst in Weilheim für alle Erzeuger ermöglichen, die zertifiziert sind. Es wird einen Preisaufschlag von +7 EUR auf den Basispreis pro 100 kg Obst geben. Da bereits viele Tonnen Bio-zertifiziertes Obst in Weilheim erfasst werden, ist der Mehraufwand für die Erfassung überschaubar. Nun geht es darum, dass die Streuobst-Erzeuger, die noch nicht zertifiziert sind, noch vor dem 31.12.2025 einen Vertrag mit einer Öko-Kontrollstelle für die Zertifizierung in 2026 abschließen. Hierzu laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Die Förderung der Bio-Zertifizierung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlicher Raum beläuft sich voraussichtlich auf 150 EUR pro ha für Einzelerzeuger und Erzeugergruppen mit bis zu 50 Mitgliedern. Ab 50 wird die Bio-Zertifizierung mit 100 EUR/ha gefördert. Es ist davon auszugehen, dass die Förderung die Kosten der Öko-Kontrollstelle weitgehend abdeckt und der Preisaufschlags direkt den Erzeugern zugutekommt.!!! Informationen zur Förderung und der Organisation der Bio-Zertifizierung werden wir am 11. Dezember in einer Veranstaltung vorstellen. Details zur Veranstaltung werden im nächsten Mitteilungsblatt und auf der Homepage des OGVs zur Verfügung stehen.

Zum Thema Förderung „Baumschnitt“ von Streuobstwiesen: Das LRA Tübingen hat die Eckpunkte der zukünftigen Förderung des Baumschnitts vergangene Woche übermittelt.Infos hierzu findet Ihr auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums und des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/

streuobst.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt

Der fachgerechten Baumschnitt (mit Mistelentfernung) wird mit 18 EUR pro Baum gefördert. Jeder Baum wird nur einmal in 3 Jahren (2026-2028) gefördert. Antragsfrist für den Baumschnitt ab dem Frühjahr 2026 ist der 15.01.2026. Für die Förderung in den Jahren 2027 und 2028 ist der 15.06.2026.

Zum Thema Förderung „Baumpflanzung“: Die Förderung von Baumpflanzungen wird auch in 2026 fortgeführt (aktueller Informationsstand). Bisher wird jeder neu gepflanzte Baum mit 20 EUR pro Baum gefördert.

Thema Bündelung der Förderung. Die Bio-Zertifizierung, die Baumschnittförderung und die Baumpflanzförderung ist mit Verwaltungs- und Organisationsaufwand verbunden. Die Bündelung und Organisation der Förderung wird Thema der Veranstaltung am 11.12.2026 sein.

Der OGV-Ausschuss

Erscheinung
Kilchberger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Tübingen
Kategorien
Kommunalpolitik
Politik