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Förderung Baumschnitt – Streuobst

Anträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 möglich Der Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis e.V. weist auf die neue Förderperiode für den...

Anträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 möglich

Der Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis e.V. weist auf die neue Förderperiode für den fachgerechten Baumschnitt von Streuobstbäumen hin, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 läuft. Anträge können ab sofort bis spätestens Montag, 15. Juni 2026, beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Gefördert werden ausschließlich Sammelanträge von drei Parteien, die mindestens 100 bis maximal 1.000 Streuobstbäume in der freien Landschaft fachgerecht schneiden. Dabei haben Streuobstwiesenbewirtschaftende die Möglichkeit, ihre Kräfte zu bündeln – etwa über Vereine, Mostereien oder Kommunen, die den Antrag auf Förderung stellvertretend einreichen können. Gefördert werden sowohl der Erziehungsschnitt ab dem dritten Standjahr als auch der regelmäßige Schnitt großkroniger und starkwüchsiger Streuobstbäume. Pro Baum beträgt die Förderung 18 Euro, wobei jeder Baum im Antragszeitraum nur einmal berücksichtigt werden kann.

Ziel des Förderprogramms ist es, den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen zu fördern und so den Erhalt sowie die Weiterentwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu sichern. Denn Fakt ist: Neben ihren zahlreichen ökologischen Funktionen schaffen die Bäume einen wertvollen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter https://lev-hohenlohekreis.de/foerderung-baumschnitt-streuobst/.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Zweiflingen
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Ausgabe 07/2026
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