Die Gemeinde Oberreichenbach fördert den Unterricht an den Jugendmusikschulen Calw und Bad Wildbad.
Eltern, deren Kinder an der Jugendmusikschule Calw und Bad Wildbad unterrichtet werden, können für das zu Ende gehende Schuljahr 2024/2025 einen Antrag auf Förderung der Jugendmusikschüler stellen. Für Sonderunterrichte und Aurelius-Sängerknaben wird keine Förderung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2010:
Einzelunterricht (15, 30, 45 oder 60 Min): Zuschuss in Höhe von 50 % des Zuschusses, den die Stadt Calw bzw. die Stadt Bad Wildbad für ihre Schüler gewährt.
Andere Unterrichtsarten: Zuschuss in Höhe der Zuwendung, den die Stadt Calw bzw. die Stadt Bad Wildbad gewährt.
Für die Antragstellung bitte den nachfolgend abgedruckten Vordruck verwenden. Bitte unbedingt vollständig (bei mehreren Kindern bitte für jedes Kind einzeln) ausfüllen und unterschreiben.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2025 im Rathaus Oberreichenbach vorliegen.
Bitte hier ausschneiden
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Bitte pro Kind einzeln ausfüllen. Bei Bedarf bitte kopieren!
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Nachname des Kindes | Vorname | Geburtsdatum |
... | ... |
Wohnort | Straße |
... / ... Minuten | Einzel– / Gruppenunterricht |
Unterrichtsfach | (Nichtzutreffendes streichen) |
... | Musikschule Calw / Bad Wildbad |
monatliche Gebühr | (Nichtzutreffendes streichen) |
Bitte dieses Feld nicht ausfüllen!
Differenz x Monate = | ... x ... | = € |
Mein/Unser Kind besucht den Unterricht vom 01.11.2024 bis 31.10.2025.
(oder ggf. anderen Daten angeben)
Bankverbindung: | DE _ _ _ | ... |
IBAN | Bank |
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Kontoinhaber(in) Zu- und Vorname
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Datum | Unterschrift |