Eltern, deren Kinder an der Jugendmusikschule Calw unterrichtet werden, können für das zu Ende gehende Schuljahr 2025/2026 einen Antrag auf Förderung der Jugendmusikschüler/innen stellen. Dies gilt jedoch nicht für die Teilnahme an der Bläserklasse, Streicherklasse und am Gitarrenintro sowie für die Aurelius-Sänger, da hier die Beiträge bereits bezuschusst sind.
Die Höhe des Zuschusses gliedert sich wie folgt:
A) Einzelunterricht (15, 30, 45 oder 60 Min.): einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Zuschusses, den die Stadt Calw für ihre Schüler/innen gewährt.
B) Andere Unterrichtsarten/Gruppenunterricht:
Bei Gruppenunterricht wird der gesamte Betrag des Zuschusses, den die Stadt Calw für ihre Schüler/innen gewährt, ausbezahlt. Dies gilt jedoch nicht für die Teilnahme an der Bläserklasse, Streicherklasse und am Gitarrenintro sowie für die Aurelius-Sänger, da hier die Beiträge bereits bezuschusst sind.
Dieser Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn dieser bis spätestens 01. Juli 2026 der Stadtkämmerei (Frau Lehmann – Zimmer 321) vorgelegt wurde.
Sie können den Antrag auch gern per E-Mail an lehmann@bad-liebenzell.de senden oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.