Obstbäume und Obstwiesen prägen das Bild unserer bäuerlichen Kulturlandschaft und sind ökologisch wichtige Lebensräume, gliedern, bereichern und verschönern das Landschaftsbild. Jahr für Jahr fallen Streuobstbäume Stürmen, Trockenheit und zunehmender Überalterung zum Opfer. Um dem Rückgang der Streuobstbestände entgegenzuwirken, bezuschusst der Landschaftserhaltungsverband die Neupflanzung von mindestens fünf Streuobsthochstämmen in der freien Landschaft mit 20,00 € pro Obstbaumhochstamm.
Anträge sowie eine Liste mit geeigneten Sorten finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter:
www.lrasha.de/natur-landschaft/landschaftserhaltungsverband/streuobstfoerderung
Vordrucke erhalten Sie auch in Ihrer Gemeinde.
Vollständig ausgefüllte Anträge, versehen mit einem Flurkartenausschnitt, auf dem die Pflanzstandorte der einzelnen Bäume markiert sind, sind bis spätestens 01.03.2026
Kauf und Pflanzungen dürfen erst nach der Genehmigung erfolgen.
Fördervoraussetzungen zum Erhalt oder zur Pflanzung von Streuobstwiesen:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Bornemann vom Bau- und Umweltamt
Telefon: 0791 755-7622
E-Mail: e.bornemann@LRASHA.de
Postanschrift: Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Kauf und Pflanzungen sind bis zum 31.03.2026 – mit Rechnung – zu bestätigen.