Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen kann für Grundstücke auf der Gemarkung Rechberghausen über die Gemeindeverwaltung beantragt werden. Alle Informationen finden Sie in der letzten Ausgabe des Schurwaldboten auf Seite 56. Auch steht die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Verfügung.
Die Kontrolle des fachgerechten Obstbaumschnitts findet im Frühjahr durch das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes statt.
