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Förderung fachgerechter Obstbaumschnitt

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen kann für Grundstücke auf der Gemarkung Rechberghausen über die Gemeindeverwaltung...

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen kann für Grundstücke auf der Gemarkung Rechberghausen über die Gemeindeverwaltung beantragt werden. Alle Informationen finden Sie in der letzten Ausgabe des Schurwaldboten auf Seite 56. Auch steht die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Die Kontrolle des fachgerechten Obstbaumschnitts findet im Frühjahr durch das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes statt.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
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Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Panorama
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