
Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Europas und prägen das Landschaftsbild vieler Regionen in Baden-Württemberg. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land den Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert. Bezuschusst werden sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt als auch der Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich im Rahmen von Sammelanträgen möglich.
Antragsberechtigt sind Gruppen von Landbewirtschaftern, Vereine, Kommunen oder Zusammenschlüsse von mindestens drei Personen, die gemeinsam mindestens 100 Streuobstbäume in den Antrag einbringen. Jeder geförderte Baum muss innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums einmal fachgerecht geschnitten und dauerhaft erhalten werden.
Die Ortschaftsverwaltung Weilheim übernimmt – wie bereits in der letzten Förderperiode – die Stellung eines Sammelantrags für alle Interessierten der Gemarkung Weilheim.
Interessierte können sich bis zum 2. Januar 2026 bei der Ortschaftsverwaltung Weilheim melden, Telefon: 0157 32358574
Jeder gepflegte Obstbaum zählt – für den Erhalt unserer Landschaft und die Vielfalt der Natur.


