Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird auch künftig wieder vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg finanziell gefördert. Die neue Förderperiode läuft vom 01.11.2026 bis 31.12.2028 und richtet sich an Streuobstbäume in der freien Landschaft in Baden-Württemberg.
Ziel des Förderprogramms:
Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Voraussetzungen:
- Gefördert wird ein fachgerechter Baumschnitt pro Streuobstbaum innerhalb der dreijährigen Laufzeit mit bis zu 18 Euro je Baum. Jeder
beantragte Baum darf im Förderzeitraum nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden – auch wenn er mehrfach geschnitten wurde.
- Die Bäume sind mindestens im dritten Standjahr, großkronig und wachsen starkwüchsig, haben einen weiträumigen Stand und eine Stammhöhe
von mindestens 1,40 m.
- Nur Streuobstbäume auf Flächen Baden-Württembergs sind förderfähig.
- Schnittmaßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durchgeführt werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist
ausgeschlossen.
- Die geförderten Streuobstbäume müssen während des gesamten Förderzeitraums erhalten bleiben (inkl. Nachpflanzpflicht bei Ausfall).
- Es gibt zwei Schnittzeiträume:
Ablauf:
Der OGV Nehren wird für seine Mitglieder einen Sammelantrag für die Förderung einreichen. Wer mitmachen möchte, kann das benötigte Formular entweder über den Link im Newsletter abrufen oder über die E-Mail-Adresse mitgliederverwaltung@ogv-nehren anfordern. Benötigt wird die Gesamtanzahl der Bäume pro Antragsteller. Außerdem eine Angabe zur Anzahl der im ersten sowie im zweiten Jahr geschnittenen Bäume. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte auf digitalem Weg an sickinger.roland@googlemail.com senden.
Stichtag ist der 31.03.2026.


