Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Politik

Förderung für den Schnitt von Streuobstbäumen

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird auch künftig wieder vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg finanziell gefördert. Die neue Förderperiode...

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird auch künftig wieder vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg finanziell gefördert. Die neue Förderperiode läuft vom 01.11.2026 bis 31.12.2028 und richtet sich an Streuobstbäume in der freien Landschaft in Baden-Württemberg.

Ziel des Förderprogramms:

Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.

Voraussetzungen:

- Gefördert wird ein fachgerechter Baumschnitt pro Streuobstbaum innerhalb der dreijährigen Laufzeit mit bis zu 18 Euro je Baum. Jeder

beantragte Baum darf im Förderzeitraum nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden – auch wenn er mehrfach geschnitten wurde.

- Die Bäume sind mindestens im dritten Standjahr, großkronig und wachsen starkwüchsig, haben einen weiträumigen Stand und eine Stammhöhe

von mindestens 1,40 m.

- Nur Streuobstbäume auf Flächen Baden-Württembergs sind förderfähig.

- Schnittmaßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durchgeführt werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist

ausgeschlossen.

- Die geförderten Streuobstbäume müssen während des gesamten Förderzeitraums erhalten bleiben (inkl. Nachpflanzpflicht bei Ausfall).

- Es gibt zwei Schnittzeiträume:

  • 01.11.2026 – 15.04.2027
  • 01.11.2027 – 15.04.2028

Ablauf:

Der OGV Nehren wird für seine Mitglieder einen Sammelantrag für die Förderung einreichen. Wer mitmachen möchte, kann das benötigte Formular entweder über den Link im Newsletter abrufen oder über die E-Mail-Adresse mitgliederverwaltung@ogv-nehren anfordern. Benötigt wird die Gesamtanzahl der Bäume pro Antragsteller. Außerdem eine Angabe zur Anzahl der im ersten sowie im zweiten Jahr geschnittenen Bäume. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte auf digitalem Weg an sickinger.roland@googlemail.com senden.

Stichtag ist der 31.03.2026.

Erscheinung
Gemeindebote Nehren – Amtsblatt der Gemeinde Nehren
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Nehren
Kategorien
Politik
Passende Themenseiten
Freizeit & Unterhaltung
Freizeit & Unterhaltung
Tiere, Natur & Umwelt
Tiere, Natur & Umwelt
Übersicht
Übersicht