Nächste Antragsfrist endet am 28. Februar 2025
Die Wirtschaftsinitiative Hohenlohe weist darauf hin, dass die nächste Antragsfrist der Förderlinie „Spitze auf dem Land – Technologieführer für Baden-Württemberg“ am 28. Februar 2025 endet. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.
Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 % und für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf maximal 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie erhöht sich der Zuschuss auf maximal 500.000 Euro pro Projekt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Der Förderantrag kann über die Gemeinde gestellt werden, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Die Antragsunterlagen sind unter www.2021-27.efre-bw.de abrufbar. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Allgemeine Fragen zur Förderlinie können an wirtschaftsfoerderung@hohenlohekreis.de gerichtet werden.