Die Gemeinde Seewald gewährt jedem Musikschüler zur Förderung dessen kostenpflichtiger musikalischer Ausbildung einen einmaligen Jahresbetrag in Höhe von € 25,00.
Dieser kann beim Bürgermeisteramt Seewald, Rathaus Besenfeld, Wildbader Straße 1, 72297 Seewald, durch ein formloses Schreiben beantragt werden. In diesem ist anzugeben: der Schüler, für den der Förderbetrag beantragt wird, seit wann und bei welchem Lehrer der Musikschule er unterrichtet wird und die Bankverbindung, auf die der Förderbetrag überwiesen werden soll.
Der Antrag sollte jährlich bis zum 01. Oktober gestellt werden.